Bekanntmachung über die Billigung sowie die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 B

Amt Gartz (Oder), den 30.10.2026

Die Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Mescherin hat in ihrer Sitzung am 24. Juni 2021 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 1 bis 5 BauGB für die Gemeinde Mescherin mit den Ortsteilen Mescherin, Neurochlitz, Radekow und Rosow und die Erarbeitung eines gemeindeübergreifenden Landschaftsplanes beschlossen. Die frühzeitige öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf gemäß §§ 3 Abs. 1 sowie 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis einschließlich 14. August 2024 durchgeführt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mescherin hat in ihrer Sitzung vom 24. September 2026 (Beschluss-Nr. 72/09/26) den Entwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 30. August 2026, die Begründung einschließlich Umweltbericht, weitere Umweltinformationen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit 

 

vom 2. November 2026 bis einschließlich 11. Dezember 2026

 

Die Unterlagen liegen für den Offenlagezeitraum außerdem im Amt Gartz (Oder), Zimmer 313, Kleine Klosterstraße 153 in 16307 Gartz (Oder) öffentlich aus und sind während der folgenden Dienstzeiten für jedermann einsehbar:

 

  • Montag           von 8:00 – 12:00 Uhr

  • Dienstag         von 7:00 – 18:00 Uhr

  • Mittwoch         von 8:00 – 15.00 Uhr

  • Donnerstag     von 8:00 – 15.00 Uhr

  • Freitag            von 8:00 – 12.00 Uhr

 

Umweltbezogene Informationen:

 

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen aus:

 

  • Umweltbericht

     

Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Einsichtnahme vor:

 

  1. Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom 30. August 2024.

  2. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 6. September 2024.

  3. Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 12. und

    16. August 2024.

  4. Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) vom 26. Juli 2024

  5. Stellungnahme des Landkreises Uckermark vom 5.und 17. September 2024.

  6. Stellungnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Oder-Havel vom

    6. August 2024.

  7. Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 10. Juli 2024

  8. Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom

    10. Juli.2024.

  9. Stellungnahme des Landesbetriebes Forst Brandenburg vom 30. Juli 2024.

  10. Stellungnahme des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg e. V. vom 12. August 2024

 

Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:

 

Schutzgut: Mensch, menschliche Gesundheit

Informationen zu: Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Immissionsschutz, Standorte genehmigungsbedürftiger Anlagen, Windenergie, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, soziale Infrastruktur, Mobilität und Erreichbarkeit, Daseinsvorsorge, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung

 

Schutzgut: Arten und Biotope, Biodiversität

Informationen zu: Freiraumverbund, naturschutzrechtliche Schutzgebiete, Naturdenkmale, geschützten Biotopen, Biotoptypen, Artenvorkommen, Forstflächen, Voranfrage zum Zustimmungsverfahren, Maßnahmenflächen, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung 

 

Schutzgut: Boden

Informationen zu: Bodengeologie, Geologie, Altlasten, Erosionsgefährdung, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung

 

Schutzgut: Fläche

Informationen zu: Steuerung der Neuinanspruchnahme, Verfestigung von Splittersiedlungen, flächensparende Erschließung, aktuelle und beabsichtigte Flächennutzung, Flächensparziele, Voranfrage zum Zustimmungsverfahren, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung

 

Schutzgut: Wasser 

Informationen zu: Hochwasserschutz, Wasserschutzgebiete, Wasserkörper, Puffer- und Uferrandstreifen, Grund- bzw. Oberflächenwassermessstellen, Wasserrahmenrichtlinie, Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebiete, Bundeswasserstraßen, Grundwasserkörper, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung

 

Schutzgut: Klima/Luft

Informationen zu: Frischluft-/Kaltluftentstehungsgebieten,Klimazone, Temperatur und Niederschläge, Lufthygiene, Nutzung erneuerbarer Energien, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung

 

Schutzgut: Landschaft

Informationen zu: Landschaftsbild, Tourismus, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung

 

Schutzgut: Kultur- und Sachgüter

Informationen zu: Boden- und Baudenkmale, Leitungsauskünfte durch die Medienträger, Windenergieanlagen, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung

 

Die umweltrelevanten Informationen entstammen den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die zum bisherigen Verfahren eingingen sowie den Unterlagen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes.

 

Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mescherin können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist per E-Mail an

 

                           

                      CC:

 

übermittelt werden.

 

Im Bedarfsfall können Stellungnahmen auch postalisch, mündlich oder zur Niederschrift beim Bauamt eingereicht werden.

Postanschrift:

Amt Gartz (Oder)

Kleine Klosterstraße 153 

16307 Gartz (Oder) 

 

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Weiterhin wird aufgrund des § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Gartz (Oder), 8. Oktober 2026

 

 

gez. Henrik Fischer

Amtsdirektor des Amtes Gartz (Oder)

 

Link zum Flächennutzungsplan