Bekanntmachung über die Billigung sowie die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 B
Die Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Mescherin hat in ihrer Sitzung am 24. Juni 2021 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 1 bis 5 BauGB für die Gemeinde Mescherin mit den Ortsteilen Mescherin, Neurochlitz, Radekow und Rosow und die Erarbeitung eines gemeindeübergreifenden Landschaftsplanes beschlossen. Die frühzeitige öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf gemäß §§ 3 Abs. 1 sowie 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis einschließlich 14. August 2024 durchgeführt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mescherin hat in ihrer Sitzung vom 24. September 2026 (Beschluss-Nr. 72/09/26) den Entwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 30. August 2026, die Begründung einschließlich Umweltbericht, weitere Umweltinformationen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 2. November 2026 bis einschließlich 11. Dezember 2026
auf der Homepage des Amtes Gartz (Oder) (https://www.gartz.de/) öffentlich einsehbar.
Die Unterlagen liegen für den Offenlagezeitraum außerdem im Amt Gartz (Oder), Zimmer 313, Kleine Klosterstraße 153 in 16307 Gartz (Oder) öffentlich aus und sind während der folgenden Dienstzeiten für jedermann einsehbar:
Montag von 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag von 7:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag von 8:00 – 15.00 Uhr
Freitag von 8:00 – 12.00 Uhr
Umweltbezogene Informationen:
Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen aus:
Umweltbericht
Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Einsichtnahme vor:
Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom 30. August 2024.
Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 6. September 2024.
Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 12. und
16. August 2024.
Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) vom 26. Juli 2024
Stellungnahme des Landkreises Uckermark vom 5.und 17. September 2024.
Stellungnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Oder-Havel vom
6. August 2024.
Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 10. Juli 2024
Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom
10. Juli.2024.
Stellungnahme des Landesbetriebes Forst Brandenburg vom 30. Juli 2024.
Stellungnahme des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg e. V. vom 12. August 2024
Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:
Schutzgut: Mensch, menschliche Gesundheit
Informationen zu: Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Immissionsschutz, Standorte genehmigungsbedürftiger Anlagen, Windenergie, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, soziale Infrastruktur, Mobilität und Erreichbarkeit, Daseinsvorsorge, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut: Arten und Biotope, Biodiversität
Informationen zu: Freiraumverbund, naturschutzrechtliche Schutzgebiete, Naturdenkmale, geschützten Biotopen, Biotoptypen, Artenvorkommen, Forstflächen, Voranfrage zum Zustimmungsverfahren, Maßnahmenflächen, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut: Boden
Informationen zu: Bodengeologie, Geologie, Altlasten, Erosionsgefährdung, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut: Fläche
Informationen zu: Steuerung der Neuinanspruchnahme, Verfestigung von Splittersiedlungen, flächensparende Erschließung, aktuelle und beabsichtigte Flächennutzung, Flächensparziele, Voranfrage zum Zustimmungsverfahren, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut: Wasser
Informationen zu: Hochwasserschutz, Wasserschutzgebiete, Wasserkörper, Puffer- und Uferrandstreifen, Grund- bzw. Oberflächenwassermessstellen, Wasserrahmenrichtlinie, Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebiete, Bundeswasserstraßen, Grundwasserkörper, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut: Klima/Luft
Informationen zu: Frischluft-/Kaltluftentstehungsgebieten,Klimazone, Temperatur und Niederschläge, Lufthygiene, Nutzung erneuerbarer Energien, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut: Landschaft
Informationen zu: Landschaftsbild, Tourismus, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut: Kultur- und Sachgüter
Informationen zu: Boden- und Baudenkmale, Leitungsauskünfte durch die Medienträger, Windenergieanlagen, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Die umweltrelevanten Informationen entstammen den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die zum bisherigen Verfahren eingingen sowie den Unterlagen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes.
Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mescherin können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist per E-Mail an
CC:
übermittelt werden.
Im Bedarfsfall können Stellungnahmen auch postalisch, mündlich oder zur Niederschrift beim Bauamt eingereicht werden.
Postanschrift: | Amt Gartz (Oder) Kleine Klosterstraße 153 16307 Gartz (Oder) |
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Weiterhin wird aufgrund des § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gartz (Oder), 8. Oktober 2026
gez. Henrik Fischer
Amtsdirektor des Amtes Gartz (Oder)