Hauptamtliche Bürgermeisterin?

Amt Gartz (Oder)

Irritiert reagieren nicht wenige Gartzer Bürgerinnen und Bürger auf den Internetauftritt der Kleinpartei „Partei des Fortschritts“. Für die Beisitzerin im Bundesvorstand, Frau Inge Reppenhagen, wird als ausgeübter Beruf angegeben: Hauptamtliche Bürgermeisterin. 

 

Diese Angabe ist falsch. Im Land Brandenburg sind in den amtsangehörigen Gemeinden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ehrenamtlich tätig. In § 51 der brandenburgischen Kommunalverfassung heißt es ausdrücklich: In amtsangehörigen Gemeinden ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ehrenamtlich tätig. Die für die Gemeindevertreterinnen und -vertreter anzuwendenden Vorschriften gelten entsprechend, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist.

 

Dazu Amtsdirektor, Herr Frank Gotzmann: Die unzähligen Beschwerden und Strafanzeigen dürften im Grunde auf dieses unrichtige Amtsverständnis von Frau Rechtsanwältin Inge Reppenhagen zurückgehen. Da sind mir aber die Hände gebunden. Eine Rechtsanwältin kann nie zugleich hauptamtliche Bürgermeisterin einer Stadt oder Gemeinde in Deutschland sein. Das wäre eine Bankrotterklärung für ein funktionierendes Staatswesen.
 

 Screenshot Hauptamtliche Bürgermeisterin 

 

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