Wahlbenachrichtigungen

Amt Gartz (Oder)

Alle Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung

 

 

Alle Wahlberechtigte, vor allem die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können vom 20. Mai bis zum 24. Mai 2024 von ihrem Recht auf Einsichtnahme in das Wählererzeichnis Gebrauch machen. 

 

Innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 24. Mai 2024 kann ein Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist bei der zuständigen Wahlbehörde, dem Amt Gartz (Oder), einzulegen. Die Einsicht in das Wahlverzeichnis ist am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag möglich. Unsere Sprechzeiten für Sie sind:

 

 Dienstag 21. Mai 2024 7 - 12 Uhr und 14-19 Uhr
 Mittwoch 22. Mai 2024 9 - 12 Uhr
 Donnerstag 23. Mai 2024 9 - 12 Uhr
 Freitag 24. Mai 2024 9 - 12 Uhr

 

Wie geht es weiter? Die Kommunalwahlen finden am 9. Juni 2024 statt. Es gibt 21 Wahllokale, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind. Briefwähler können bereits jetzt Ihre Unterlagen anfordern. Die Unterlagen für die Briefwahl werden nach dem 21. Mai 2024 versandt.

 

 

Bild zur Meldung: © Amt Gartz (Oder)