Eindämmung des Corona-Virus
Die Corona-Infizierungen in Deutschland steigen immer noch stark an. Um den Anstieg zu bremsen und eine Überforderung des Gesundheitssystems wie in einigen Nachbarländern zu vermeiden, gelten in den bis zum 20. April 2020 zahlreiche Einschränkungen. Verstöße werden zum Teil mit Bußgeldern geahndet.
Es gab am 27. März 2020 in der amtsangehörigen Gemeinde Casekow zwei bestätigte Fälle einer Corona-Erkrankung. Das sind bislang die einzigen Fällen im Amt Gartz (Oder). Wir müssen uns aber darauf einstellen, dass auch in unseren Städten und Gemeinden weitere Erkrankungen auftreten werden. Wichtig ist es deshalb, in den nächsten Tagen und Wochen besonnen zu handeln. Hierzu einige Hinweise:
Amtsgebäude
Wir sind weiter für Sie im Dienst! Ein Besuch im Amtsgebäude ist bis zum 30. April 2020 nur noch für unaufschiebbare Termine nach Terminvereinbarung möglich. Wir stehen Ihnen zu unseren Sprechzeiten unter der Rufnummer 03 33 32 77-102 gern zur Verfügung.
Behörden
Grundsätzlich sollen alle nicht unbedingt erforderlichen Behördengänge nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt nach dem 30. April 2020 verschoben werden.
Bestattungen
Bestattungen sind bis zum 20. April 2020 nur im engsten Familienkreis möglich. Die Bestattungen finden bis zum 30. April 2020 unter freiem Himmel statt. Die Nutzung der Trauerhalle ist bis zum 30. April 2020 untersagt.
Busse
Vom 23. März 2020 bis zum 20. April 2020 verkehren die Buslinien der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft nach dem Ferienfahrplan. Die Busfahrer bitten, im hinteren Bereich der Fahrzeuge einzusteigen.
Eindämmung
Vom 23. März 2020 bis zum 20. April 2020 gelten im Land Brandenburg weitere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und einzudämmen. Lesen Sie die Verordnung aufmerksam und halten Sie die zeitlich begrenzten Maßnahmen im Interesse Aller und Ihrer eigenen Gesundheit ein.
Kommunale Gebäude
Alle kommunalen Einrichtungen, wie die Dorfgemeinschaftshäuser, die Turnhallen und die Trauerhallen, bleiben bis zum 30. April 2020 geschlossen. Die Dorfgemeinschaftshäuser werden nicht vermietet.
Mindestabstand
Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen der eigenen Familie auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
Schulen und Kindergarten
Der Schul- und Kitabetrieb in Brandenburg ist seit dem 18. März 2020 bis zum 20. April 2020 ausgesetzt. Für wenige Ausnahmen gibt es eine Notbetreuung.
Sport- und Spielplätze
Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist bis zum 20. April 2020 untersagt.
Veranstaltungen
Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen als auch Ansammlungen sind bis zum 20. April 2020 untersagt.
Wichtige Telefonnummern
Amtsverwaltung: 03 33 32 77-102
Abfallentsorgung: 0 39 84 83 50
Busverkehre: 0 33 32 442-755
Jugendamt, u. a. Fragen zur Notbetreung: 0 39 84 70-2651
Jugendamt, Eltern-Stress-Telefon: 0 39 84 70-4444
Landesgesundheitsamt: 0331 8683-777
Wasserversorgung: 0 33 32 26 650
Stand: 01.04.2020 (23.03.2020)
Bild zur Meldung: Christian Daum, pixelio.de