Windfeld Tantow-Erweiterung

Amt Gartz (Oder), den 20.09.2019

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4  „Windfeld Tantow-Erweiterung“ der Gemeinde Mescherin

 

Die Gemeindevertreter der amtsangehörigen Gemeinde Mescherin haben in ihrer Sitzung am  25. April

2019 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebau-ungsplan Nr. 4 „Windfeld Tantow-Erweiterung“ der Gemeinde Mescherin gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf einer Ackerfläche zwischen den Ortschaften Rosow, Neurochlitz und Tantow. Durch den räumlichen Geltungsbereich verläuft in Nordsüdrichtung die Bundesstraße B2.

Die Planung orientiert sich am rechtskräftigen Regionalplan Uckermark-Barnim, sachlicher Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung". Der Geltungsbereich umfasst den nordöstlichen Teil des Eignungsgebietes Windenergienutzung (WEG) „Tantow“ (Nr. 29).

Die Planung ist erforderlich, da durch den Bebauungsplan eine geordnete städtebauliche Errichtung von Windkraftanlagen ermöglicht wird. Nach den Vorgaben des § 35 BauGB Abs. 1 Nr. 5 besteht grundsätzlich die Zulässigkeit für Windkraftanlagen, was die Belange der Gemeinde unberücksichtigt lassen könnte.

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar.

Zur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit

vom 23. September 2019 bis zum 25. Oktober 2019

im Amt Gartz (Oder), Raum 212, Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder), während folgender Dienstzeiten:

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

07:00 - 19:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 15:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden.

Darüber hinaus können unter 033332 770 telefonisch Termine zur Einsicht vereinbart werden.

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Amtes Gartz(Oder) unter www.gartz.de.

Während der Auslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Windfeld Tantow-Erweiterung“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Windfeld Tantow-Erweiterung“ enthält folgende Arten umweltbezogener Informationen:

  • Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter zusammen mit den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz des §1a BauGB, insbesondere

  • Fläche – Informationen zur Flächeninanspruchnahme und -bedarf, möglichen Auswirkungen infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Minimierungsmaßnahmen

  • Boden – Informationen zu den Bodenverhältnissen, möglichen Auswirkungen infolge der Planung auf die Bodenstruktur und – funktionen, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

  • Wasser – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung, einschließlich Vermeidungsmaßnahmen

  • Luft und Klima – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung

  • Pflanzen und Biotope - Aussagen zur potentiell natürlichen Vegetation, Biotoptypen sowie möglichen bau-, anlagenbedingten Wirkungen infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

  • Tiere – Informationen zu den Auswirkungen der Planung insbesondere auf Brutvögel (besonders Kranich, Rotmilan, Seeadler, Schreiadler und Weißstorch), Zug- und Rastvögel und Fledermäuse - einschließlich Aussagen zu den Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG

  • Biologische Vielfalt - Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung

  • Landschaft – Informationen zu den Landschaftsraumeinheiten und zu den entstehenden Veränderungen im Landschaftsraum sowie möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

  • Mensch/Gesundheit/Bevölkerung – Informationen zu bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen, ausdrücklich zu Schallimmissionen und Schattenwurf unter Berücksichtigung der vorhandenen Windkraftanlagen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

  • Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung, einschließlich Vermeidungsmaßnahmen

  • Eingriffs- Ausgleichsbilanz - Bilanzierung der Eingriffe, die durch die Planung vorbereitet werden, Festlegung von Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entsprechend §§ 14 und 15 BNatSchG

Folgende Gutachten, die zur Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichtes herangezogen wurden, liegen aus:

  • Schallimmissionsprognose zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Windfeld Tantow-Erweiterung“ (Stand 25.09.2018)

  • Schattenwurfanalyse zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Windfeld Tantow-Erweiterung“ (Stand 27.09.2018)

  • FFH-Vorprüfung gem. §34 BNatSchG für FFH-Vorprüfung gem. §34 BNatSchG für die SPA-Gebiete PLB 320003 Dolina Dolney Odry (Unteres Odertal Polen), SPA-Gebiet „Unteres Odertal“ (SPA DE 2951-401), SPA-Gebiet „Randow-Welse-Bruch“ (SPA DE 2751-421) (Stand: Oktober 2018)

  • Rastvogelkartierung 2014/2015 Vorhabengebiet Tantow (Stand: 11.06.2016)

  • Brutvogelkartierung 2018 Vorhabengebiet Tantow (Stand: 25.09.2018)

  • Windpark Tantow, Untersuchung und Bewertung der Fledermausfauna, Erläuterungsbericht (Stand: Januar 2017)

Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind außerdem folgende vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans:

  • Landkreis Uckermark -Bauordnungsamt/Bauplanung vom 03.07.2013

  • Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Genehmigungsverfahrensstelle Ost (T13) vom 20.06.2013

  • Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege vom 04.07.2013

  • Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 03.07.2013

  • Nationalpark Unteres Odertal, Park 2 vom 04.07.2013

  • Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Milmersdorf vom 27.06.2013

Die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten zudem alle im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in Tabellenform.

 

Gartz (Oder), den 27. August 2019

 

Frank Gotzmann

Amtsdirektor

 

 

Bild zur Meldung: Windfeld Tantow-Erweiterung