Überarbeitung der Kita-Satzungen

Amt Gartz (Oder)

Für die Nutzung der Kindertagesstätten der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Gartz (Oder) wurden neue Satzungsentwürfe erarbeitet. Diese enthalten auch Vorschläge zu den künftigen Elternbeiträgen. Von einer erheblichen Mehrbelastung für alle Eltern geht das Amt Gartz (Oder) bislang nicht aus.

 

 

Für die Nutzung der kommunalen Kindertagesstätte „Schlumpfhausen“ in Casekow, "Sonnenblume" in Hohenselchow und "Buddelflink" in Hohenreinkendorf wurden neue Entwürfe erarbeitet. Die bisherigen Satzungen stammen aus dem Jahre 2002. Die neuen Entwürfe basieren auf den bisherigen praktischen Erfahrungen in den Einrichtungen. Ferner wurde auch ein Abgleich mit den aktuellen Satzungen anderer brandenburgischer Städte und Gemeinden vorgenommen.

 

Die Beteiligung der Eltern bei der Erarbeitung der Satzung ist vom Amtsdirektor ausdrücklich erwünscht. Deshalb wurden Elternbriefe versandt. In diesen wurde hervorgehoben, dass die bestmögliche Betreuung der Kinder gewährleistet werden soll. Vor den Beratungen in den Gemeindevertretungen wird der offene Dialog über die vorgelegten Entwürfe der Satzung mit den Eltern gesucht.

 

Auf Grundlage der jährlichen Erträge und Aufwendungen der Kindertagesstätten wurden die Höchstbeiträge ermittelt und eine Gebührentabelle für eine mögliche sozialverträgliche Ausgestaltung der Elternbeiträge ausgearbeitet. Das Amt Gartz (Oder) unterstreicht, dass Elternbeiträge seit Jahren in Brandenburg ein „heißes Eisen“ sind, mehrere Elterninitiativen den Wegfall der Elternbeiträge fordern, jedoch die zur Entscheidung berufenen Gemeindevertreter an das geltende brandenburgische Kita-Gesetz zu den Elternbeiträgen gebunden sind. Für eine rechtssichere Kalkulation wurde das Institut für Public Management aus Berlin eingebunden.

 

Den größten Teil der Kosten für die Kindertagesbetreuung tragen der Landkreis Uckermark und die amtsangehörigen Gemeinden. Nach § 17 Abs. 2 des Kita-Gesetzes haben die Personensorgeberechtigten allerdings Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendung (Essengeld) zu zahlen. Von einer wesentlichen Mehrbelastung für die Eltern der Kinder in der Kindergrippe und Kindergarten geht das Amt Gartz (Oder) bislang nicht aus. Die Kostensätze sind höher, jedoch soll zukünftig das Kindergeld nur noch für die Kinder berücksichtigt werden, die die Einrichtung besuchen. Allerdings ist der in der Gemeinde Casekow in 2006 festgeschriebene, einkommensunabhängige "Sonderbeitrag" für die Hortbetreuung von 10 € für 5 Wochenstunden pro Monat im Entwurf nicht mehr vorgesehen.

 

Am Dienstag, den 24. Januar 2017, findet um 19:00 Uhr in der Aula der Grundschule Casekow, Straße der Jugend 3 in 16306 Casekow eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, um die vorgelegten Entwürfe zu besprechen. Herr Benjamin Wagner vom Institut für Public Management aus Berlin und Mitarbeiter des Amtes Gartz (Oder) werden die Grundlagen und Berechnungen der Elternbeiträge erläutern und stehen Anregungen offen gegenüber.

 

Für Fragen steht den Eltern wie gewohnt auch die Sachbearbeiterin, Frau Gritta Look,  unter 03 33 32 77-122 gern zur Verfügung.

 

Stand: 12.01.2017 (09.01.2017)

 

Bild zur Meldung: Zuschnitt, Original by S. Hofschlaeger; pixelio.de