Unsere Schiedsstelle

Amt Gartz (Oder), den 07.01.2014

Im Amt Gartz (Oder) gibt es eine sehr gut funktionierende Schiedsstelle. Unsere Schiedsstelle hat die Aufgabe, zwischen den Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Oft kommen die Beteiligten zu einem Vergleich, wodurch Zeit und Kosten gespart werden.

 

 

Unsere Schiedsperson, Herr Hagen Gohlke, und sein Stellvertreter, Herr Horst Albrecht, wurden am 16. Mai 2011 durch den Amtsausschuss des Amtes Gartz (Oder) gewählt. Im Anschluss an ihre Wahl erfolgte die Berufung durch die Direktorin des Amtsgerichtes Schwedt/Oder.

 

Bei folgenden zivilrechtlichen Streitigkeiten muss eine Verhandlung vor einer Schiedsstelle stattgefunden haben, bevor die Erhebung einer Klage am Amtsgericht zulässig ist: Nachbarstreitigkeiten, Verletzung der persönlichen Ehre. Auch bei der Erhebung einer Privatklage vor dem Strafgericht (z. B. bei einer Beleidigung) muss eine Bescheinigung über die erfolglose Sühneverhandlung beigefügt werden.

 

Aber auch in anderen Fällen lohnt sich eine Schlichtung in unserer Schiedsstelle, die so einen Interessensausgleich herbeiführen kann.

 

Unsere Schiedsstelle erreichen Sie unter:

 

                Schiedsstelle Gartz (Oder)

                c/o Amt Gartz (Oder)

                Kleine Klosterstraße 153

                16307 Gartz (Oder).

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

 

 

Bildquelle: Susann von Wolffersdorff, pixelio.de

 

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