Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark ehemaliges Oderschrottgelände“ in der Gemarkung Groß Pinnow
Amtliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark ehemaliges Oderschrottgelände“ in der Gemarkung Groß Pinnow
Bekanntmachung der amtsangehörigen Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow über den Abwägungsbeschluss zur frühen Beteiligung und die Billigung des Entwurfs des vorhabenbezogener Bebauungsplans „Solarpark ehemaliges Oderschrottgelände“ Planzeichnung, Begründung (Stand: 14.08.2026) und Umweltbericht (Stand: 14.08.2026 ergänzt 24.08.2026) einschließlich Anlagen und des Entwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplans (Stand 14.08.2026) sowie den Beschluss über die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow hat in der 7. Sitzung am 12. November 2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark ehemaliges Oderschrottgelände“ beschlossen und im Amtsblatt für das Amt Gartz (Oder) Nr. 9 vom 19. Dezember 2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
In der Sitzung am 20. Mai 2026 hat die Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark ehemaliges Oderschrottgelände" in der Fassung vom 30. April 2026 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Vorentwurf mit Begründung wurde gebilligt.
Ziel des Bauleitplanes ist, durch Festsetzung von Sondergebieten "Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. Das Vorhaben soll als Mustersolarpark entwickelt werden unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Arten- und Vogelschutzes.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 143 der Flur 7 der Gemarkung Groß Pinnow (Flurstücksbezeichnung entspricht der Bezeichnung nach Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens Unteres Odertal, Verfahrensteilgebiet Nord). Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow. Der Vorhabensträger hat die Fläche langfristig gepachtet.
Das Plangebiet liegt südöstlich des Ortseiles Groß Pinnow und westlich der B 2 im Außenbereich und umfasst eine Fläche von ca. 21,7 ha und ist als Anlage 1 dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 2. September 2026 die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark ehemaliges Oderschrottgelände“ Stand: 14. August 2026 (Planzeichnung Teil A und textliche Festsetzungen Teil B, Begründung und Umweltbericht (Stand: 14. August 2026, ergänzt 24. August 2026) einschließlich Anlagen sowie der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans (Stand: 14. August 2026) gebilligt. Es wurde beschlossen, die Planentwurfsunterlagen zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt dieser Bekanntmachung in der Zeit
vom 14. September 2026 bis zum 16. Oktober 2026
auf der Homepage des Amtes Gartz (Oder) unter dem Link https://www.gartz.de zu veröffentlichen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen, in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum im Amt Gartz (Oder), Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder), Zimmer 313 während der hierfür anberaumten Dienstzeiten eingesehen werden:
Montag 07:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 bis 15:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Amt Gartz (Oder) von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail, schriftlich per Post oder persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf können, während der Offenlage abgegeben oder per E-Mail an das Planungsbüro rlin übermittelt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB wird im Regelverfahren aufgestellt. Entsprechend den baugesetzlichen Bestimmungen für das Regelverfahren, wurde im Rahmen des Planverfahrens eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt sowie ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung erstellt.
Folgende Unterlagen liegen aus:
Abwägung gem. § 1 (7) BauGB der im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf (Stand: 30. April 2026) Stand Abwägungsunterlagen: 31. Juli 2026
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark ehemaliges Oderschrottgelände“ Planzeichnung Teil A und textliche Festsetzungen Teil B
Stand: 14. August 2026Begründung Teil 1 Stand: 14. August 2026 mit Anlage Abwägungstabelle Stand 31. Juli 2026
Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan Stand: 14. August 2026
Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen aus:
Umweltbericht als Teil 2 der Begründung Stand: 14. August 2026 ergänzt 24. August 2026 mit Anlagen
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stand: 14. August 2026 ergänzt 24. August 2026 Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Stand: 14. August 2026 ergänzt 24. August 2026
Faunistische Kartierungen Stand: 21. August 2026
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg vom 26. Mai 2026
Stellungnahme des Zentraldienstes der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 3. Juni 2026
Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt Brandenburg Technischer Umweltschutz 2, Immissionsschutz vom 4. Juni und 11. Juni 2026
Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 29. Mai 2026
Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 9. Juni 2026
Stellungnahme des Landesbetriebs Forst Brandenburg vom 4. Juni 2026
Stellungnahme des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung vom 29. Mai. 2026
Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark – Barnim vom 18. Juni 2026
Stellungnahme des Landkreises Uckermark vom 22. Juni 2026
Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 28. Mai 2026
Stellungnahme des Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 17. Juni 2026
Zusammenfassende Übersicht der umweltrelevanten Informationen:
Schutzgut: Mensch und Bevölkerung, menschliche Gesundheit
Informationen zum Zustand, Bewertung und Prognose zu: Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Immissionsschutz (Verkehrslärm- und Staubbelastung bau- und betriebsbedingt) – keine Betroffenheit der Wohnnutzung, da Entfernung über 700 m für Einzelhäuser im Außenbereich und 1,3 km für schutzbedürftige Wohngebiet liegt
Bauzeitliche Störungen temporär, Betriebsgeräusche unerheblich
Schutzgut: Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Erfassung, Informationen, Bewertung und Prognose zu: Schutzgebieten, Biotoptypen, Artenvorkommen (Vögel, Zauneidechsen und Fledermäuse), Erhalt Fledermausquartiere, Erhalt geschütztes Biotop am westlichen Rand, Ersatz von Forstflächen, Ersatz von Zauneidechsenhabitaten, Entwicklung eines Feuchtbiotops
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen und -flächen innerhalb und außerhalb des Plangebiets, vorbeugender Brandschutz
Zustimmungsverfahren zur Lage im Landschaftsschutzgebiet, SPA-Verträglichkeits-
untersuchung für die Teilfläche im Natura 2000 - Vogelschutzgebiet
Schutzgut: Boden
Informationen, Bewertung und Prognose zu: erheblich anthropogene Überprägung des gesamten Standortes, Altlasten und Altablagerungen, sehr geringer Eingriffe in Schutzgut Boden
Eingriffsbilanzierung, Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Schutzgut: Fläche
Informationen, Bewertung und Prognose zu: Vorbelastung, aktuelle Flächennutzung Brachfläche gewerbliche Konversionsfläche, Begrenzung Flächennutzung
Schutzgut: Wasser
Informationen und Bewertung zu: Schutz Grundwasser, Minimierung Bodenversieglung, Vermeidungsmaßnahmen, Niederschlagswasser verbleibt am Standort, Oberflächengewässer nicht betroffen
Schutzgut: Klima/Luft
Informationen und Bewertung zu: klima- und umweltschonende Entwicklung, Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Vermeidung von Emissionen, Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch Nutzung erneuerbarer Energie
Schutzgut: Landschaft, Erholung
Ermittlung, Bewertung und Prognose zu: Natur und Landschaftsbild, bisher keine direkte Erholungsfunktion, Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Schutzgut: Kultur- und sonstige Sachgüter
Informationen und Bewertung zu: Vermutung Vorkommen von Bodendenkmalen, baubegleitende Maßnahmen zur Erkundung, archäologische Baubegleitung der bodeneingreifenden Arbeiten
Die umweltrelevanten Informationen entstammen der Bestandserfassung, Auswertung einschlägiger öffentlich zugänglicher Unterlagen, erstellter Fachgutachten und den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die zum bisherigen Verfahren eingingen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit am Planentwurf unterrichtet sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme zu den Entwurfsunterlagen gebeten.
Datenschutzinformationen
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG). Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Sofern Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Gartz (Oder), 3. September 2026
gez. Henrik Fischer
Amtsdirektor des Amtes Gartz (Oder)








