Öffentliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Materials zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Blumberg"

Amt Gartz (Oder), den 23.10.2025

Die Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Casekow hat in öffentlicher Sitzung am 26. November 2024 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Blumberg Nr. 1“ im Ortsteil Blumberg gefasst. Grundlegendes Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage nördlich von Blumberg sowie die naturverträgliche Ausgestaltung der Anlage und deren landschaftsgerechte Einordnung in den Naturraum. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere die vorhandenen Waldflächen und höherwertigen, teilweise geschützten Grün- und Gehölzstrukturen sowie Waldflächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gesichert und entwickelt sowie die bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen in extensives Grünland umgewandelt werden. Der naturverträglichen Ausgestaltung kommt aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb des SPA-Gebietes „Randow-Welse Bruch“ eine besondere Bedeutung zu. Die Vereinbarkeit der Planung mit den Schutz- und Erhaltungszielen des betroffenen Schutzgebietes wird im Rahmen einer Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG untersucht und darauf aufbauend verschiedene Maßnahmen festgelegt und in die Festsetzungen des Bebauungsplanes integriert. Im (vorläufigen) Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung führt der mit dem Bebauungsplan vorbereitete Eingriff unter Berücksichtigung schadensbegrenzender Maßnahmen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des SPA-Gebietes.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich rd. 400 m nördlich der Ortslage Blumberg und östlich von Karlsberg inmitten landwirtschaftlich genutzter Bereiche. Im Norden und Süden befinden sich teilweise kleinere Waldflächen entlang des Geltungsbereiches. Im Westen wird er durch die Wartiner Straße sowie einen weiterführenden landwirtschaftlichen Verbindungsweg begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst insgesamt rd. 123 ha und die Flurstücke 18 (teilweise), 20 bis 33, 35 bis 37, 76 (teilweise) in Flur 2, Gemarkung Blumberg. Zusätzlich sind zwei Ausgleichsmaßnahmen zugunsten des Schreiadlers und der Feldlerche außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes vorgesehen. Der Geltungsbereich ist in den nachfolgenden Abbildungen 1 und 2 dargestellt.

 

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB sowie im Regelverfahren nach BauGB (Baugesetzbuch), einschließlich Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und Umweltbericht nach § 2a aufgestellt. Der Umweltbericht wird zum 1. Entwurf u. a. auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung erarbeitet.

 

Das Material zur frühzeitigen Beteiligung in der Fassung August 2025, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 1 BauGB, den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der dazugehörigen Begründung sowie „Voraussichtliche Auswirkungen der Planung“ in der Fassung August 2025 einschließlich Artenschutzfachbeitrag (AFB), FFH-Verträglichkeitsprüfung für das SPA „Randow-Welse-bruch“ und Erfassungen zu den Artengruppen Avifauna (Vogelwelt) und Herpetofauna (Amphibien und Reptilien), wurde mit Beschluss am 30. September 2025 in öffentlicher Sitzung durch die Gemeindevertretung Casekow gebilligt und zur öffentlichen Auslage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die genannten Planunterlagen werden in der Zeit vom

 

3. November 2025 bis 12. Dezember 2025

 

für jedermann auf der Internetseite des Amtes Gartz (Oder), unter dem Link  https://www.gartz.de  veröffentlicht.

 

Zusätzlich können die genannten Planunterlagen im Amt Gartz (Oder), Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder), Zimmer 313 während der hierfür anberaumten Dienstzeiten eingesehen werden:

 

Montag                       07:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag                     07:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                     08:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag                 07:30 bis 15:00 Uhr

Freitag                        08:00 bis 12:00 Uhr

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Blumberg Nr. 1“ abgegeben werden. Dies soll gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB auf elektronischem Wege an  erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch postalisch übermittelt oder mündlich zur Niederschrift gebracht werden an/ unter:

 

Amt Gartz (Oder)

Kleine Klosterstraße 153
16307 Gartz (Oder)

E-Mail:

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutzinformationen 

Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG). Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Sofern Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Gartz (Oder), 13.10.2025

 

 

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gez. Karin Krapalies

stellvertretende Amtsdirektorin