Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Hohenselchow Süd“ Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Amt Gartz (Oder), den 23.10.2025

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow hat in der Sitzung am 9. April 2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Hohenselchow Süd“ beschlossen und im Amtsblatt des Amtes Gartz (Oder) Nr. 4 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht

 

In der Sitzung am 10. September 2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Hohenselchow Süd"in der Fassung vom Juni 2025 beschlossen. Der Vorentwurf mit Begründung wurde gebilligt.

 

Ziel des Bauleitplanes soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Gemarkung Hohenselchow Flur 3 umfasst die Flurstücke 2, 3, 27 und Teilflächen der Flurstücke 4, 5, 6, 7, 8, 9, 13, 14, 15, 16, 17, 20, 25, 26, 28, 31, 32, 116, 117, 133 (Flur 18, Flurstücke 2, 3 und 10 Flurstücksbezeichnung nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens) beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt 50,3 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen ist. 

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Hohenselchow Süd“, Stand Juni 2025, mit der Begründung in der Zeit

 

vom 3. November 2025 bis zum 8. Dezember 2025

 

auf der Homepage des Amtes Gartz (Oder) unter dem Link  https://www.gartz.de  veröffentlicht.

 

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Gartz (Oder), Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder), Zimmer 313 während der hierfür anberaumten Dienstzeiten eingesehen werden:

 

Montag                       07:30 bis 12:00 Uhr 

Dienstag                     07:00 bis 18:00 Uhr               

Mittwoch                     08:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag                 07:30 bis 15:00 Uhr

Freitag                        08:00 bis 12:00 Uhr   

 

Während der Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beim Amt Gartz (Oder) von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail, schriftlich per Post oder persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen zum Vorentwurf können, während der Offenlage abgegeben oder per E-Mail an das Planungsbüro MIKAVI Planung GmbH übermittelt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Erarbeitung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenschutzinformationen 

Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG). Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Sofern Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Gartz (Oder), 08.10.2025

 

 

_________________________

gez. Karin Krapalies

stellvertretende Amtsdirektorin

 

 

Anlage: Übersichtslageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches: