Bekanntmachung über den Beschluss zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wiesenstraße“ der Stadt Gartz (Oder) und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Amt Gartz (Oder), den 25.09.2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gartz (Oder) hat am 16. Juli 2025 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wiesenstraße“ sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.


Der Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von etwa 2.200 m² umfasst das Grundstück in der Gemarkung Gartz, Flur 17, Flurstück 253/1 und das östliche Teilstück des Flurstückes 624, Fischerwall 6.


Zielstellung ist die planungsrechtliche Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO als Grundlage für den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Bebauung mit notwendigen Nebenanlagen zu Wohnzwecken.


Nach der geltenden Fassung des BauGB ist grundsätzlich zu jedem Bauleitplan eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben werden. Da die Bebauungsplanänderungen jedoch so geringfügig sind, dass sich die im Grünordnungsplan des Bebauungsplanes Nr. 2 beschriebenen Beeinträchtigungen der Schutzgüter nicht verändern, hat der Grünordnungsplan weiterhin Gültigkeit.


Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes unterrichtet werden. Zur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand Januar 2025, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), mit textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung in der Zeit


vom 29. September 2025 bis zum 31. Oktober 2025


während der Dienstzeiten


Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 15.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr


im Amt Gartz (Oder), Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder), Zimmer 310, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.


Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist zusätzlich im Internet über den Internetauftritt des Amtes Gartz (Oder) unter www.gartz.de zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit einsehbar.


Während der Auslegungsfrist können vor jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.


Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht geltend gemachte Anregungen und Hinweise bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan berücksichtigt werden und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.