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Vorentwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wiesenstraße“ der Stadt Gartz (Oder) und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Amt Gartz (Oder)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gartz (Oder) hat am 7. November 2024 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wiesenstraße“ sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 

 

Zielstellung ist die planungsrechtliche Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Grundlage für den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Bebauung mit notwendigen Nebenanlagen zu Wohnzwecken. 

 

Nach der geltenden Fassung des BauGB ist grundsätzlich zu jedem Bauleitplan eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben werden. Da die Bebauungsplanänderungen jedoch so geringfügig sind, dass sich die im Grünordnungsplan des Bebauungsplanes Nr. 3 beschriebenen Beeinträchtigungen der Schutzgüter nicht verändern, hat der Grünordnungsplan weiterhin Gültigkeit. 

 

Mit dem Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wiesenstraße“ einschließlich der Begründung führt die Stadt Gartz (Oder) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 24. Februar 2025 bis zum 25. März 2025 durch. 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden nach § 4 Abs. 1 BauGB über die öffentliche Auslegung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Weitere Informationen finden Sie im Download: