Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Ortsbeirat Casekow OT Biesendahlshof am 2. Februar 2025
Gemäß § 50 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes i.V.m. § 73 Abs. 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung gibt die Wahlleiterin/der Wahlleiter das Wahlergebnis, die Namen der gewählten Bewerber und die Namen der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge bekannt.
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