Stichwahlen am 16. Juni 2019

Amt Gartz (Oder), den 04.06.2019

Zwei Wochen nach den Kommunalwahlen im Land Brandenburg werden Wählerinnen und Wähler in der amtsangehörigen Stadt Gartz (Oder) und in der Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow noch einmal an die Wahlurne gebeten. Auch für diese Wahlen ist die Briefwahl noch möglich.

 

 

Bürgermeisterwahl in Gartz (Oder)

In der amtsangehörigen Stadt Gartz (Oder) wird es am 16. Juni 2019 eine Stichwahl geben. Zur Wahl steht Frau Inge Ballenthin als ehrenamtliche Bürgermeisterin. Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 konnte sie nicht 50 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Bei der Wahl am 16. Juni 2019 kann mit "Ja" oder "Nein" gestimmt werden.

 

Bürgermeisterwahlen in Hohenselchow-Groß Pinnow

Auch in der amtsangehörigen Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow wird es eine Stichwahl geben. Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 stimmten 50 % der Wähler und Wählerinnen für die Herausforderin, Frau Angelika Böcker, und 50 % für den Amtsinhaber, Herrn Norbert Dittmann.

 

Hinweise für Wähler, insbesondere Briefwähler

Für die Stichwahlen zu den Bürgermeisterwahlen am Sonntag, 16. Juni 2019, kann ab dem 3. Juni 2019 auch noch die Briefwahl beantragt werden. Der Antrag muss die persönlichen Daten und die Anschrift des Antragstellers enthalten und sollte persönlich unterschrieben sein.

 

Wähler, die bereits bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl angefordert haben, erhalten diese bis spätestens zum 8. Juni 2019 unaufgefordert zugesandt. Wer sich erst jetzt für die Briefwahl entscheidet, kann diese mit dem auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag beim Amt Gartz (Oder) beantragen. Sofern die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, kann der Antrag auch formlos schriftlich beim Amt Gartz (Oder) zu den Sprechzeiten gestellt werden.

 

Es kann auch ohne Wahlbenachrichtigung am 16. Juni 2019 in den 7 Wahllokalen gewählt werden. Voraussetzung ist, dass die Wählerinnen und Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist und bei der Wahl einen gültigen Personalausweis dabei haben. Die Wahllokale sind am 16. Juni 2019 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.


Am Freitag vor der Stichwahl, am 14. Juni 2019, ist das Amt Gartz (Oder) für die Beantragung von Briefwahlunterlagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 14. Juni 2019, um 18 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Amt Gartz (Oder) oder im örtlichen Wahllokal vorliegen. Wählerinnen und Wähler, können ausnahmsweise einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, dem 16. Juni 2019, bis 15 Uhr stellen, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher und unerwarteter Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

 

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt im Amtsgebäude in Gartz (Oder) abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am 16. Juni 2019 bis 18 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (12. Juni 2019) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall tragen die Briefwählerinnen und -wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Holen Wahlberechtigte ihre beantragten Briefwahlunterlagen persönlich ab, so können sie ihre Stimmabgabe auch in der Wahlkabine in der Amtsverwaltung des Amtes Gartz (Oder) vornehmen.


Bei Fragen zur Briefwahl stehen wir Ihnen gern unter 03 33 32 77-142 zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Stichwahlen am 16. Juni 2019