Wasserschutzgebiet Schönow

Amt Gartz (Oder)

Der Landkreis Uckermark beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Schönow ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in unserer Nachbargemeinde Passow.

 

 

 

Von der Unterschutzstellung sind auch Grundstücke in der Flur 5 und 6 der Gemarkung Casekow und in der Flur 4 der Gemarkung Biesendahlshof betroffen. Durch die neue Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.

 

Am Mittwoch, dem 15. September 2021, findet um 17 Uhr in der Aula der Grundschule Casekow, Straße der Jugend 3, 16306 Casekow eine mündliche Erörterung zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönow statt. An dem Erörterungstermin kann jeder Betroffene teilnehmen.

 

 

11.08.2021 (29.07.2021)

 

Bild zur Meldung: Wasserschutzgebiet Schönow