Straßenausbaubeiträge aus 2018

Amt Gartz (Oder)

Das Land Brandenburg hat am 13. Juni 2019 die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Bei vielen Bürgern wurde nach der jahrelangen Diskussion der Eindruck erweckt, die Kommunen dürfen nun bei allen Straßen auf die Erhebung von Beiträgen verzichten. Doch das ist nicht so. Und das sorgt für Unmut.

 

Dem wollen wir versuchen entgegenzuwirken. Der Stichtag 1. Januar 2019 bezieht sich auf die Beendigung der beitragspflichtigen Maßnahmen. Das heißt: Für Ausbaumaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen wurden, sind weiterhin Ausbaubeiträge zu erheben. Das betrifft in der Stadt Gartz (Oder) die 2018 abgeschlossenen Maßnahmen in der August-Bebel-Straße, in der Friedhofssiedlung, im Hohenreinkendorfer Weg, im Mühlenweg, in der Wiesenstraße und in der Straße Zum Mühlenbruch. Bei allen Straßenbaumaßnahmen wurden erfolgreich Fördermittel eingesetzt. Nach der Rechtslage sind diese Anlieger zu Ausbaubeiträgen heranzuziehen. Um den offenen Dialog, insbesondere nach der letzten Einwohnerversammlung vom 20. Juni 2017, fortzusetzen, lädt der Amtsdirektor des Amtes Gartz (Oder) zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung ein.

 

Die Einwohnerversammlung für den Ortsteil Gartz (Oder) findet am Montag, dem 28. September 2020 statt. Um möglichst vielen Einwohner*innen eine Teilnahme zu ermöglichen und ihre Fragen zu beantworten, startet die erste Versammlung um 17:30 Uhr und die zweite um 19:00 Uhr. Beide finden in der Sporthalle der Grundschule Gartz (Oder), Kastanienallee 55 in 16307 Gartz (Oder) statt. Die Einwohnerversammlung um 17:30 Uhr wird um 19:00 Uhr wiederholt, um möglichst vielen Einwohnerinnen und Einwohnern unter Einhaltung des derzeitigen Mindestabstandes eine Teilnahme zu ermöglichen. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise aufgrund der Corona-Pandemie.

 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Ramona Otto in der Amtsverwaltung des Amtes Gartz (Oder) gern zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

 

Stand: 15.09.2020

 

Bild zur Meldung: privat