Irritationen in Petershagen

Amt Gartz (Oder)

Es kam in den vergangenen Tagen zu Irritationen bei der Ausschreibung von Grundstücken in Petershagen. Der Amtsdirektor des Amtes Gartz (Oder) tritt diesen Verunsicherungen entgegen und klärt über diese Grundstücke in der Flur 3 der Gemarkung Luckow-Petershagen auf.

 

 

Der Ortsbeirat Luckow-Petershagen empfahl in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 hinter verschlossenen Türen im nichtöffentlichen Teil, das Straßengrundstück 4/1 zu verkaufen. Dieser Anregung folgte der Amtsdirektor nicht. Das betreffende Teilstück der Petershagener Straße hat eine wichtige Erschließungsfunktion.

 

Der Ortsbeirat Luckow-Petershagen empfahl in seiner Sitzung am 25. Juni 2020, die Veräußerung der Flurstücke 61, 62, 63 und 64 als Bauland zu prüfen. Dieser Empfehlung kam der Amtsdirektor ebenfalls nicht nach. Alle vier Flurstücke sind im privaten Eigentum. Der Ortsbeirat hat keine Kompetenz, über Grundstücke privater Eigentümer zu verfügen.

 

Der Ortsbeirat Luckow-Petershagen empfahl ferner, das Flurstück 4/2 zu verkaufen. Dieses Grundstück der Gemeinde Casekow ist mit einer alten, kaum noch erhaltungsfähigen baufälligen Scheune bebaut. Der Amtsdirektor wollte hier einen Lösungsweg aufzeigen. 

 

Mit der aktuellen Interessenbekundung im Amtsblatt vom 17. Juli 2020 strebt er an, in einem offenen und transparenten Verfahren einen möglichen Verkauf des Flurstückes 4/2 als auch des verbleibenden, dann gefangenen Nachbargrundstückes 3/2 vorzubereiten. Beide Grundstücke liegen idyllisch am Dorfrand mit freier Sicht auf die anschließenden weiten Felder und Wiesen. Für beide Grundstücke liegen bereits mehrere Angebote vor. Noch bis zum 30. September 2020 können Interessenbekundungen abgegeben werden.

 

Über den Verkauf dieser Grundstücke entscheidet nach den Interessenbekundungen weder der Amtsdirektor noch der Ortsbeirat, sondern allein die dafür zuständige Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Casekow.

 

 

14.09.2020

 

Bild zur Meldung: Bildquelle: M. Großmann, pixelio.de