Masernschutzgesetz

Amt Gartz (Oder)

Hinweis an alle Eltern auf die Übernahme der bundesgesetzlichen Regelungen zum Masernschutz in das Landesrecht des Landes Brandenburg

 

 

 

 

Liebe Eltern,

 

zum 1. August 2020 wurden die bundesgesetzlichen Vorgaben zum Masernschutz in das brandenburgische Landesrecht übernommen. Das bundesweit geltende Masernschutzgesetz ist bereits seit dem 1. März 2020 in Kraft. Wichtig für Sie ist, dass ab dem 1. März 2020 nur noch Kinder in die Kindertagesbetreuung aufgenommen werden, die über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern verfügen oder eine bestehende Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung aufweisen.

 

Für Kinder, die am 1. März 2020 bereits betreut wurden, gilt noch eine Übergangsregelung.

 

Freundliche Grüße

 

Karin Krapalies

stellvertretende Amtsdirektorin

 

 

Stand: 12.08.2020 (05.09.2020)

 

Bild zur Meldung: Masernschutzgesetz