Schweinezuchtanlage Blumberg

Amt Gartz (Oder), den 17.09.2019

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Blumberg“ der Gemeinde Casekow

Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 23. September 2019 bis 25. Oktober 2019

 

Sachstand:

Die Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Casekow hat in ihrer öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 13. Dezember 2016 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes „Erweiterung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Blumberg“ (Stand November 2016) bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Planzeichnung und der Begründung inkl. Umweltbericht nebst Anlagen mit Beschluss Nr. 26/12/16 zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Blumberg“ ist in dem nachstehend dargestellten Kartenausschnitt gekennzeichnet.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden: Kreisstraße K7308, im Osten: landwirtschaftlich genutzte Fläche, Flur 2, Flurstück 74 und Flur 3, Flurstück 408 im Süden: landwirtschaftlich genutzte Fläche Flur 3, Flurstück 408 im Westen: Betriebsgelände der „Randow Welse GmbH & Co. Agrarproduktions KG“, Flur 3, Flurstück 397

 

Die erstmalige Bekanntmachung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 1, 12. Jahrgang, 6. Woche, am 10. Februar 2017 veröffentlicht. Danach fand die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 20. Februar 2017 bis zum 21. März 2017 statt. Aufgrund eines Formfehlers im Text zur Bekanntmachung muss die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt werden.

 

Die gesamten Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung des vor-habenbezogenen Bebauungs-planes „Erweiterung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Blumberg“, haben sich im Vergleich zur ersten Auslegung inhaltlich nicht verändert und werden erneut öffentlich ausgelegt. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung und Betrieb der Schweine-zuchtanlage Blumberg“ der Gemeinde Casekow, mit Begründung wird

vom 23. September 2019 bis 25. Oktober 2019

im Amt Gartz (Oder), Zimmer 212, Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder), während der Dienstzeiten

 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

07:00 - 19:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 15:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Auch sind die Unterlagen auf der Homepage des Amtes Gartz (Oder) unter www.gartz.de einsehbar. Während der Auslegungsfrist können Stellung-nahmen im Amt Gartz (Oder), Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder) schriftlich, per E-Mail an otto@gartz.de oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vor-gebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet die Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Casekow. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten werden von der Auslegung unterrichtet.

Offen gelegt werden:

  • der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Blumberg“ bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Planzeichnung und der Begründung einschließlich Umweltbericht

  • die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

Folgende verfügbare Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende Stellungnahmen sind im Amt Gartz (Oder, verfügbar und liegen ebenfalls aus:

 

I.   Begründung einschließlich Umweltbericht

In der Begründung nebst Umweltbericht werden unter anderem die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt, Arten- und Biotopschutz, Boden und Wasser, Landschaft, Luft, Klima und Klimaschutz, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen unter-sucht und bewertet.

 

II. Biotoptypenkartierungen, Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen

  • Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope im Untersuchungsgebiet des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Blumberg“, Ingenieurbüro Dr.-Ing. Wilfried Eckhof

hier: Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere/Biologische Vielfalt; Aussagen zu den im Untersuchungsgebiet befindlichen Biotopen

  • Untersuchung der NATURA2000-Verträglichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Entwurf) „Erweiterung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Blumberg“ der Gemeinde Casekow, Amt Gartz (Oder), Landkreis Uckermark, Ingenieurbüro Dr.-Ing. Wilfried Eckhof, Berichtsnummer 83/2/5-2016-11-0, September 2016, Textteil redaktionell ergänzt am 23.10.2017

hier: Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere/Biologische Vielfalt; Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Natura 2000-Gebiete [Europäische Vogelschutzgebiet (SPA) „Randow-Welse-Bruch“ (DE 2751-421) sowie das FFH-Gebiet „Blumberger Wald“ (DE 2750-302)]; Beschreibung und Bewertung der geschützten Gebietsbestandteile, d. h. Auswirkungen auf Lebensraumtypen nach Anhang 1 (LRT) sowie Habitate von Arten nach Anhang 2 der FFH-Richtlinie (FFH-RL) (Anhang-II-Arten) bzw. bei Vogelschutzgebieten (SPA-Gebiete) Auswirkungen auf die nach Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie im Gebiet gemeldeten Vogelarten i. V. m. den artspezifisch besiedelten Habitatelementen sowie Auswirkungen auf weitere Schutz- und Erhaltungsziele; Feststellung zur fehlenden Erforderlichkeit von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Entwurf) „Erweiterung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Blumberg“ der Gemeinde Casekow, Amt Gartz (Oder), Landkreis Uckermark, Ingenieurbüro Dr.-Ing. Wilfried Eckhof, Berichtsnummer: 83/2/5-2016-10-0, September 2016, Textteil redaktionell ergänzt am 20.10.2017

hier: Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere/Biologische Vielfalt; Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf Brutvögel, Fledermäuse und Zauneidechsen sowie Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen sowie CEF-Maßnahmen.

  • Beurteilung der Geruchsimmissionen im Umfeld des Gebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Blumberg“ am Standort Blumberg, Gemeinde Casekow, Landkreis Uckermark, Ingenieurbüro Dr.-Ing. Wilfried Eckhof, Berichtsnummer: 83/2/5-2016-1-0, 08.09.2016,

hier: Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch; Beurteilung der Geruchsimmissionen an der Wohnbebauung in den Ortslagen Casekow, Biesendahlshof, Blumberg und an der Wartiner Chaussee

  • Beurteilung der Ammoniakimmissionen im Umfeld des Gebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Blumberg“ am Standort Blumberg, Gemeinde Casekow, Landkreis Uckermark, Ingenieurbüro Dr.-Ing. Wilfried Eckhof, Berichtsnummer: 83/2/5-2016-2-0, 09.09.2016, Textteil redaktionell ergänzt am 20.10.2017

hier: Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Menschen/Tiere/Biologische Vielfalt; Beurteilung der Ammoniakimmissionskonzentration und der daraus resultierenden Stickstoffdeposition an gesetzlich geschützten Biotopen und Landschaftsbestandteilen sowie Wald-/Forstbereichen sowie im FFH-Gebiet „Randow-Welse-Bruch“ (DE 2750-301)

  • Beurteilung der Staub- und Bioaerosolimmissionen im Umfeld des Gebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Blumberg“ am Standort Blumberg, Gemeinde Casekow Landkreis Uckermark, Ingenieurbüro Dr.-Ing. Wilfried Eckhof, Berichtsnummer: 83/2/5-2016-3-0, 07.09.2016

hier: Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch; Aussagen zu den Staub- und Bioaerosolimmissionen am Standort Blumberg und an der Wohnbebauung in der Ortslage Blumberg.

  • Beurteilung der Schallimmissionen im Umfeld des Gebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Blumberg“ am Standort Blumberg Gemeinde Casekow Landkreis Uckermark, Ingenieurbüro Dr.-Ing. Wilfried Eckhof, Berichtsnummer: 83/2/5-2016-4-0, 30.08.2016

hier: Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch; Aussagen zu den gewerblichen Lärmauswirkungen am Standort Blumberg und an der Wohnbebauung in der Ortslage Blumberg

  • Amtliches Gutachten Qualifizierte Prüfung (QPR) der Übertragbarkeit einer Ausbreitungsklassenstatistik nach TA Luft 2002 auf einem Standort bei 16306 Blumberg (Landkreis Uckermark), Deutscher Wetterdienst Abteilung Klima- und Umweltberatung Potsdam, 07.12.2004 Az.: KU1PD/04/2262

hier: Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch/Pflanzen/Tiere und Biologische Vielfalt;

Bewertung von Winddaten für Ausbreitungsrechnungen nach TA Luft

  • Eingriffs-Ausgleichs-Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Blumberg“ der Gemeinde Casekow, Amt Gartz (Oder) Landkreis Uckermark, Ingenieurbüro Dr.-Ing. Wilfried Eckhof,

hier: Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere/Biologische Vielfalt;

Beschreibung und Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft; Darstellung der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

 

III. Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangen sind:

  • Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes f. Denkmalpflege u. Archäologie vom 9. Juni 2015

  • Vermutung auf noch nicht aktenkundig gewordene Bodendenkmale, die in die Vorhabenfläche hineinragen könnten, daher muss in den Bereichen, in denen Eingriffe in den Boden erfolgen, eine bauvorbereitende Prospektion durchgeführt werden.

  • Stellungnahme des Landkreises Uckermark, Untere Bodenschutzbehörde UBB-Altlasten vom 16. Juli 2015

  • Hinweis auf eine noch vorhandene aktenkundige Altlast in der Vorhabenfläche, Hinweis auf das durchführen einer Untersuchung der betroffenen Fläche unter Mitwirkung und Teilnahme der UBB.

  • Stellungnahme des Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände vom 24. Juni 2015

  • Hinweis auf die Durchführung einer einzelfallbezogenen Vorprüfung gem. UVPG

 

Der Beschluss zur wiederholten öffentlichen Bekanntmachung wird hiermit bekannt gemacht.

 

 

Gartz (Oder), den 27. August 2019

 

 

 

Amtsdirektor

Frank Gotzmann

 

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Schweinezuchtanlage Blumberg