Bildungsfreistellung

Amt Gartz (Oder)

Wer sich auf einmal Gelerntes verlässt, erfährt in der Arbeitswelt schnell seine Grenzen. Es gibt kaum einen Bereich, in dem nicht immer wieder neue technische oder kommunikative Kompetenzen gefordert sind - Kompetenzen, die Berufstätige neu erwerben oder auffrischen müssen.

 

 

Mit der Bildungsfreistellung fördern die deutschen Bundesländer seit 1976 die Bereitschaft von Arbeitnehmer/innen zum lebenslangen Lernen. Das bedeutet: Eine Woche lang unter Fortzahlung des Gehalts lernen, neue Erkenntnisse und Einblicke gewinnen. Alle Sachkosten der Fortbildung wie Seminarentgelte oder Reisekosten trägt der Beschäftigte selbst. Der Arbeitgeber gewährt für diese Weiterbildung aufgrund eines Gesetzes, wie im Krankheitsfall, die Lohnfortzahlung. Für die Weiterbildung von der Arbeit beurlaubt - daher der Name Bildungsurlaub, obwohl er mit Erholungsurlaub nichts zu tun hat. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist, dass beide Seiten vom erworbenen Wissenszuwachs profitieren: der Arbeitgeber durch das neu erworbene Wissen, das dem Unternehmen zur Verfügung steht, der Arbeitnehmer durch die Gewissheit, auf diese Weise auch mit zunehmendem Lebensalter fachlich auf aktuellem Stand zu sein.

 

Die Bildungsfreistellung für die Teilnahme an staatlich anerkannten Einrichtungen trat am 23. September 1976 in Kraft. Sie wurde von der Internationale Arbeitsorganisation ins Leben gerufen. Sie ist als Organisation der Vereinten Nationen damit beauftragt, die soziale Gerechtigkeit und insbesondere die Rechte der Beschäftigten in der Arbeitswelt zu fördern.

 

 

Stand: 03.03.2019 (02.03.2019)

 

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