3. Sitzung des Amtsausschusses 2018

Amt Gartz (Oder)

Am 13. November 2018 tagt um 19 Uhr der Amtsausschuss des Amtes Gartz (Oder). Es werden die Entgelte für Feuerwehreinsätze, Aufwands- und Dienstentschädigungen, die Berufung eines Wahlleiters und der Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 beraten. Gäste sind zu dieser öffentlichen Sitzung recht herzlich eingeladen.

 

Zunächst geht es um Themen des Brandschutzes. Beraten wird unter anderem über den Ersatz von Kosten und Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. Für einen Großteil der Feuerwehreinsätze werden keine Rechnungen ausgestellt. Einsätze, die der Rettung von Menschen dienen, und Brände werden von der Allgemeinheit getragen und nicht in Rechnung gestellt. In bestimmten Fällen sehen die Brandschutzgesetze jedoch vor, den Verursachern den Feuerwehreinsatz in Rechnung zu stellen, so z. B. bei vorsätzlicher Brandstiftung, technischer Hilfeleistung oder Scherzanrufe. Um solche Einsätze rechtssicher abrechnen zu können, wurde neu gerechnet und kalkuliert.

 

In den weiteren Beratungen geht es um die Aufwandsentschädigungen für die Schiedspersonen, die Dienstaufwandsentschädigung für den Amtsdirektor und die Aufwandsentschädigung für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr. Um gerade die Aufwandsentschädigung für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen, wurden im Haushaltsentwurf mehr Gelder eingeplant.

 

Die Kämmerin und der Amtsdirektor legten den Amtsausschussmitgliedern den Entwurf für den „Doppel-Haushalt“ für die Jahre 2019 und 2020 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Noch vor den anderen Städten und Gemeinden in der Uckermark könnte damit der verlässliche Finanzrahmen für die nächsten beiden Jahre festgelegt werden. Die Amtsumlage könnte, so der Verwaltungsvorschlag, um fast 2 Prozent auf 34,0 Prozent sinken. Neue Schulden, neue Kredite oder Verpflichtungsermächtigungen sieht der Entwurf der Gartzer Amtsverwaltung nicht vor. Aufgrund der guten Finanzlage wären in 2019 Auszahlungen von 3.584.571 € und in 2020 Auszahlungen von 2.965.004 € möglich.

 

Zudem soll ein Wahlleiter und dessen Stellvertreter berufen werden. Zwei neu eingestellte Mitarbeiter des Amtes Gartz (Oder) haben ihre Bereitschaft dafür erklärt. Am 26. Mai 2019 finden die Europa- und Kommunalwahlen und am 1. September 2019 die Landtagswahlen statt.

 

Stand: 02.11.2018

 

 

 

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