Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

Amt Gartz (Oder)

Die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen am Amtsgericht Schwedt/Oder und am Landgericht Neuruppin aus den Gemeinden des Amtes Gartz (Oder) werden vom 4. Juni bis zum 9. Juni 2018 in der Amtsverwaltung des Amtes Gartz (Oder) öffentlich aufgelegt.

 

 

 

Die Auferlegung und die Einsichtnahme im Beratungsraum 312 erfolgt abweichend von den üblichen Sprechzeiten am

Montag

4. Juni 2018

08:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

5. Juni 2018

07:00 - 19:00 Uhr

Mittwoch

6. Juni 2018

08:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

7. Juni 2018

08:00 - 16:00 Uhr

Freitag

8. Juni 2018

08:00 - 16:00 Uhr

Samstag

9. Juni 2018

08:00 - 12:00 Uhr

 

Nach telefonischer Vereinbarung unter 03 33 32 77-127 ist auch außerhalb dieser Zeiten eine Einsichtnahme möglich.

 

Die Vorschlagslisten wurden, jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit, durch die Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden Casekow, Mescherin, Tantow und durch die Stadtverordnetenversammlung der amtsangehörigen Stadt Gartz (Oder) aufgestellt und beschlossen. Gegen diese Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten. Der Einspruch ist zu richten an den Amtsdirektor des Amtes Gartz (Oder), Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder).

 

Nach der Auflegung wird die Liste, ggfs. mit etwaigen Einsprüchen, an das Amtsgericht Schwedt/Oder geleitet, an dem der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2018 aus diesen Vorschlägen die Schöffen wählt.

 

Insgesamt gingen zwölf Bewerbungen ein. Unter ihnen befinden sich acht Männer und vier Frauen. Der jüngste Bewerber ist 26, der älteste 66 Jahre alt. Der Altersdurchschnitt liegt bei knapp 48 Jahren. Vier der Bewerber haben in der Vergangenheit bereits Erfahrungen als Schöffe oder Jugendschöffe gesammelt. Acht der Bewerber bewarben sich erstmals um die Aufnahme in die Schöffenliste. Lediglich ein Bewerber erreichte nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit und wurde nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen.

 

Amtsdirektor Frank Gotzmann dankt den zwölf Bewerbern: „Schöffinnen und Schöffen tragen entscheidend dazu bei, dass Strafurteile ´Im Namen des Volkes´ gesprochen werden“. Insgesamt sind in Berlin und Brandenburg etwa 8.000 Schöffen an den Strafgerichten ehrenamtlich tätig.

 

Stand: 18.05:2018 (17.05.2018)

 

 

Bild zur Meldung: Quellenangabe für Bild: Susann von Wolffersdorff, pixelio.de.