Schöffen für Strafgerichte gesucht

Amt Gartz (Oder)

In 2018 finden die Wahlen für die Schöffen an den Amts- und Landgerichten statt. Schöffen sind Richter ohne Robe, Laienrichter ohne juristische Vorbildung, die ehrenamtlich tätig sind. Interessierte für diese Tätigkeit  an den Strafgerichten werden gebeten, sich bis zum 31. März 2018 im Amt Gartz (Oder) zu melden.

 

 

Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 steht bevor. Dafür werden Frauen und Männer in unserem Amtsgebiet gesucht, die am Amtsgericht Schwedt/Oder oder am Landgericht Neuruppin als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die jeweilige Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Schwedt/Oder doppelt so viele Kandidaten, wie benötigt werden, vor. In der zweiten Jahreshälfte 2018 wird der Schöffenauswahlausschuss aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen auswählen.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Amt Gartz (Oder)  wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafen Gedanken gemacht haben. Die Amtszeit eines Schöffen beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

 

Für das Amt Gartz (Oder) ist eine einheitliche Vorschlagsliste aufzustellen. Jeder Interessierte aus den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Gartz (Oder) wird gebeten, seine formlose Bewerbung bis zum 31. März 2018 an das

 

Amt Gartz (Oder)

Kennwort „Schöffenwahl“

Kleine Klosterstraße 153

16307 Gartz (Oder)

 

zu senden. Die Bewerbung sollte Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen, Tag der Geburt und Ort, Wohnanschrift, Telefonnummer und Beruf enthalten. Ein Muster wird vorgehalten. Die notwendigen Bewerbungsunterlagen für das Schöffenamt werden gern auch per E-Mail oder mit der Post an alle Interessierten geschickt.

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Gern steht Ihnen Herr Amtsdirektor Frank Gotzmann unter der Rufnummer 03 33 32 77-102 oder auch persönlich zur Verfügung. Besuchen Sie für weitere Informationen auch die Internetseite des Landesverbandes der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Brandenburg und Berlin e. V.
 

Stand: 22.02.2018 (02.01.2018, 28.12.2017)

 

 

 

Bild zur Meldung: Susann von Wolffersdorff, pixelio.de.