Diskussion um Elternbeiträge

Amt Gartz (Oder)

Der Artikel in der Märkischen Oderzeitung vom 30. November 2017 „Brandenburger Eltern können auf Rückerstattungen in Millionenhöhe hoffen“ hat die Diskussion über die Elternbeiträge neu entfacht. Die Hoffnung der Eltern beruht auf einem „handwerklichen Fehler“ der Stadt Rathenow.

 

 

Das Urteil betrifft nur die Satzung der Stadt Rathenow und dürfte so schnell nicht zu landesweiten Rückzahlungen von Elternbeiträgen führen. Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg erklärte bereits am 6. Oktober 2017 die Gebührensatzung über die Elternbeiträge für die Benutzung von Kindertagesstätten in der Stadt Rathenow vom 12. Dezember 2014 für unwirksam. Dabei hob das Gericht hervor, dass "Kita-Gebühren" keine Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) seien. Deshalb dürfen keine kalkulatorischen Zinsen berücksichtigt werden.

 

Der Amtsdirektor des Amtes Gartz (Oder), Herr Frank Gotzmann, erklärte angesichts der Diskussion in der Elternschaft am 4. Dezember 2017, dass bei der Ermittlung der Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertagesstätten im Amt Gartz (Oder) keine kalkulatorischen Zinsen in Ansatz gebracht worden seien.

 

Die Stadt Rathenow führte hingegen in ihrer Beschlussvorlage vom 19. November 2014 aus, die tatsächlichen Kosten der Kindertagesbetreuung nach den Grundsätzen des § 6 KAG ermittelt zu haben. Dort wurden auch kalkulatorische Zinsen berücksichtigt. Das lehnte das Oberverwaltungsgericht zu Recht ab. Das Gericht führte dazu aus: Das Kommunalabgabengesetz findet nur Anwendung, soweit nicht in einschlägigen Spezialgesetzen wie dem KitaG eigenständige Regelungen enthalten sind. Das ist hier der Fall. Das KitaG regelt die Elternbeiträge sowie die Kriterien, nach denen diese abschließend zu berechnen sind. Den weiteren Einwänden gegen die Beteiligung der Eltern folgte das Oberverwaltungsgericht jedoch nicht.

 

Für die Nutzung der kommunalen Kindertagesstätte „Schlumpfhausen“ in Casekow, "Sonnenblume" in Hohenselchow und "Buddelflink" in Hohenreinkendorf wurden in 2017 neue Satzungen von den Trägern erlassen. Die vorherigen Satzungen stammten alle aus dem Jahre 2002. Die neuen Satzungen aus 2017 basieren auf den bisherigen praktischen Erfahrungen in den Einrichtungen. Ferner wurde ein Abgleich mit den Satzungen anderer brandenburgischer Städte und Gemeinden vorgenommen.

 

Am 24. Januar 2017 fand in Casekow für alle Eltern und Interessierte eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, um die von der Gartzer Amtsverwaltung vorgelegten Entwürfe gemeinsam zu besprechen. Herr Benjamin Wagner vom Institut für Public Management aus Berlin und Mitarbeiter des Amtes Gartz (Oder) erläuterten die gesetzlichen Grundlagen, die Ermittlung und die Berechnung der Elternbeiträge, nahmen Hinweise und Anregungen aus der Elternschaft auf. Erst nach dieser Informationsveranstaltung und Beteiligung der Kita-Ausschüsse wurden die Satzungsentwürfe den jeweiligen Gemeindevertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Für weitere Fragen steht den Eltern wie gewohnt die Sachbearbeiterin in der Amtsverwaltung des Amtes Gartz (Oder), Frau Gritta Look, unter der Telefonnummer 03 33 32 77-122 gern zur Verfügung.

 

Stand: 02.01.2018 (04.12.2017*)

 

 

Bild zur Meldung: Zuschnitt, Original by S. Hofschlaeger; pixelio.de