Unsere Schiedsstelle

Amt Gartz (Oder)

Im Amt Gartz (Oder) gibt es eine sehr gut funktionierende Schiedsstelle. Sie schlichtet zwischen den Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich. Oft kommen die Beteiligten zu einem Vergleich, wodurch Zeit und Kosten gespart werden. Unsere Schiedsstelle trägt so zum Rechtsfrieden bei.

 

 

Unsere Schiedsperson, Herr Hagen Gohlke, und sein Stellvertreter, Herr Marco Usadel, wurden am 9. Februar 2016 durch den Amtsausschuss des Amtes Gartz (Oder) gewählt. Im Anschluss an ihre Wahl erfolgte am 18. Juli 2016 die Berufung durch die Direktorin des Amtsgerichtes Schwedt/Oder. Sie übt die Fachaufsicht aus.

 

Bei folgenden zivilrechtlichen Streitigkeiten muss eine Verhandlung vor einer Schiedsstelle stattgefunden haben, bevor die Erhebung einer Klage am Amtsgericht zulässig ist: Nachbarstreitigkeiten, Verletzung der persönlichen Ehre. Auch bei der Erhebung einer Privatklage vor dem Strafgericht (z. B. bei einer Beleidigung) muss eine Bescheinigung über die erfolglose Sühneverhandlung beigefügt werden.

 

Aber auch in anderen Fällen lohnt sich eine Schlichtung in unserer Schiedsstelle, die so einen freiwilligen Interessenausgleich herbeiführen kann.

 

Unsere Schiedsstelle erreichen Sie unter:

               

Schiedsstelle Gartz (Oder)

c/o Amt Gartz (Oder)

Kleine Klosterstraße 153

16307 Gartz (Oder).

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter der Rufnummer 03 33 32 77-0 zur Verfügung.

 

 

Stand: 30.03.2017

 

Bild zur Meldung: Bildquelle: Susann von Wolffersdorff, pixelio.de