Beschwerden über Wildschweine

Amt Gartz (Oder), den 15.03.2017

Es gibt immer wieder Beschwerden, dass kommunale und private Grundstücke von den Wildschweinen regelrecht umgepflügt werden.  Soviel Nähe zur Natur ist nicht jedermanns Sache, auch wenn bislang alle Begegnungen mit Wildschweinen glimpflich verliefen.

 

 

 

Um der hohen Population des Schwarzwildes zu begegnen, unterstützte das Amt Gartz (Oder) in den letzten Monaten die verstärkte Bejagung. Die Jagdausübung in Wohngebieten, in „befriedeten Bezirken“, ist in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Eine solche Ausnahmegenehmigung hat das Amt Gartz (Oder) bereits im vergangenen Jahr für einzelne Flächen wie zum Beispiel die Heiligen-Geist-Wiesen, von Flächen nördlich des Geschwister-Scholl-Sportplatzes oder südlich der Friedensschule erhalten. Der Einsatz von speziellen Mitteln zur Vergrämung der Tiere auf dem städtischen Friedhof oder im Stadtgebiet erzielte zuvor nicht die gewünschte Wirkung.

 

Im bejagbaren Gebiet der amtsangehörigen Stadt Gartz (Oder) wurden im letzten Jagdjahr 217 Wildschweine zur Strecke gebracht, in den beiden Jahren davor waren es jeweils 32 Tiere. Allein nördlich der Stadt Gartz (Oder) wurden 139 Wildschweine erlegt. Die Jagd durch die Jagdpächter in der Gemarkung Gartz erfolgte weidgerecht und unter Beachtung der Grundsätze einer geordneten Jagdwirtschaft.

 

In den vergangenen Jahren gab es so viele Wildschweine wie lange nicht mehr. Hintergrund ist, dass vielen Wildtieren die natürlichen Feinde fehlen. Die Zunahme der Populationen ist ein Phänomen in ganz Europa. Der Nationalpark Unteres Odertal bietet zudem den Wildschweinen ideale Rückzugsräume, die schwer einzusehen sind und deren Bejagung nur sehr eingeschränkt erfolgt. Deshalb entschied der Gartzer Amtsdirektor Frank Gotzmann im April 2016, die städtischen Flächen im und am Gartzer Schrey wieder dem gemeinschaftlichen Jadgbezirk und damit der Jagdausübung, soweit gesetzlich erlaubt, zuzuführen.

 

Allerdings weist das Amt Gartz (Oder) auch darauf hin, dass Obst und Gartenabfälle oft ungewollt Wildschweine anlocken. Es empfiehlt deshalb, insbesondere an Randlagen der Ortschaften, Komposthaufen nur in fest umschlossenen Behältern oder fest umzäunten Bereichen anzulegen und Abfalltonnen in geschlossenen Räumen oder innerhalb der Umzäunung aufzustellen. Obst sollte zumindest in der Nähe von Gebäuden aufgelesen werden, wenn es nicht verwertet werden kann. Anderenfalls gewöhnen sich die Tiere schnell an diese Nahrungsquellen und suchen diese Plätze immer wieder auf.

 

Stand: 21.03.2017 (15.03.2017)

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Jörg Sabel, pixelio.de