Rattenplage ohne Ratten

Amt Gartz (Oder)

Am 9. Dezember 2016 ließ der 58-jährige Klaus M. eine lebende Ratte im Amtsgebäude in Gartz (Oder) frei. Die spätere Darstellung des Ereignisses durch Andreas Meincke sorgt für Verstimmungen.

 

 

 

 

Der nicht anwesende Andreas Meincke veröffentichte über diesen Vorfall am 19. Dezember 2016 im Internet: Augenscheinlich gibt es seit längerer Zeit ein Rattenproblem in einem Wohnblock welcher im Eigentum einer amtsangehörigen Gemeinde (mit einem längeren Namen) steht. Ein Mieter dieses Wohnblocks hatte sich mehrfach bei der Amtsverwaltung des Amtes Gartz/Oder beschwert. Zu seinem Ärger wurde nichts unternommen, um die unwillkommenen Mitbewohner aus dem Haus zu bekommen. Vor kurzem platzte dem betroffnen Mieter wohl endgültig der Kragen. Wie die Onlineredaktion aus mehreren zuverlässigen Quellen in Erfahrung brachte, fing der Betroffene eines der Tiere ein. Er begab sich nun zum Amt und setzte das Tier in einem Büro am Ende des Flures im dritten Stockwerk aus.
 
Auf Nachfrage der Märkischen Oderzeitung zum Vorfall am 9. Dezember 2016 erklärte Amtsdirektor Frank Gotzmann: Nein, es gibt kein Rattenproblem im kommunalen Wohnblock in Groß Pinnow. Nein, der 58-jährige Klaus M. bewohnt keine kommunale Wohnung. Nein, Klaus M. ist nicht in Groß Pinnow gemeldet, sondern im bayerischen Gemünden am Main. Nein, einen Rattenbefall hat der Tierarzt des Landkreises Uckermark weder auf dem kommunalen Grundstück noch auf dem in Privatbesitz befindlichen Nachbargrundstück der Mutter des Klaus M. festgestellt. In Groß Pinnow ist man deshalb über die öffentlich falsch verbreitete Rattenplage des Andreas Meincke verstimmt. Bürgermeister Norbert Dittmann: Ich begrüße, dass endlich ein Gesetz erlassen werden soll, damit gegen bewußte Falschmeldungen konsequenter vorgegangen werden kann. Dass ein Bundespolizist in so wenigen Sätzen so viele Lügen verbreitet, ist nicht zu akzeptieren.
 

Was war passiert? Der 58-jährige Klaus M. aus Gemünden am Main beschwerte sich im November 2016 über Ratten auf dem Nachbargrundstück seiner Mutter in Groß Pinnow. Dieses Grundstück wurde nach einer Beschwerde von Klaus M. sowohl vom Tierarzt des Landkreises Uckermark als auch durch einen Mitarbeiter des Amtes Gartz (Oder) besichtigt. Diese stellten den behaupteten Rattenbefall nicht fest. Eine Gefahr für die Allgemeinheit bzw. die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde verneint. Nachdem dies dem Beschwerdeführer Klaus M. mitgeteilt wurde, erschien er wenige Tage später wieder in der Verwaltung. Die von Klaus M. am 9. Dezember 2016 im Amtsgebäude freigelassene Ratte wurde vom Amtsdirektor eingefangen. Das Tier wurde einer Fachfirma übergeben. Dem Einwohner aus Gemünden am Main wurde ein einjähriges Hausverbot erteilt. Es wurde eine Strafanzeige gestellt. Für den unterbrochenen Dienstbetrieb wird Schadensersatz geltend gemacht.
 
Das Amt Gartz (Oder) weist darauf hin: Zur Durchführung von geeigneten Maßnahmen gegen Rattenbefall sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verpflichtet. Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers zur Bekämpfung von Schädlingen fest. Aber auch schon im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht kann eine Bekämpfung geboten sein. Es bleibt jedem Eigentümer überlassen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er sich eines Schädlingsbekämpfers bedient oder die Bekämpfung mit den in Apotheken und Fachgeschäften für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchführt. Erst wenn dies nicht geschieht und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben ist, handeln die Ordnungsbehörden.


Stand: 28.12.2016 (23.12.2016)

 

Bild zur Meldung: Thomas Max Müller, pixelio.de