Angemessene Aufwandsentschädigung

Amt Gartz (Oder), den 15.11.2014

Die amtsangehörige Stadt Gartz (Oder) bemüht sich um weitere Finanzmittel für notleidende Kommunen aus dem Finanzausgleichsgesetz. Sie ist deshalb angehalten, sich ständig besonders kritisch mit ihren Einnahmen und Ausgaben auseinanderzusetzen.

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gartz (Oder) wird sich deshalb in ihrer Sitzung am 18. November 2014 mit der Aufwandsentschädigung befassen. In der Beschlussvorlage vom 27. August 2014 heißt es unter anderem: Der ehrenamtlich Tätige hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und des Verdienstausfalls. Der für die ehrenamtlich tätigen Mandatsträger geltende „Grundsatz der Unentgeltlichkeit“ schließt jedoch nicht aus, dass ihnen eine Aufwandsentschädigung gewährt wird.

 

Die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg bestimmen selbst, wie viel Aufwandsentschädigung sie ihren Gemeindevertretern für ihr Ehrenamt zahlen. Die Ermittlung der durchschnittlichen Auslagen ist regelmäßig zu wiederholen. Der Zeitaufwand darf bei der Bemessung der Aufwandsentschädigung nicht berücksichtigt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 06. März 2003 die Entschädigungssatzung beschlossen. Auf Grund von Auflagen des Ministeriums des Innern vom 29. April 2008 erließ die Stadtverordnetenversammlung nach langer quälender Diskussion am 06. Oktober 2009 eine neue Entschädigungssatzung.

 

Die Märkische Oderzeitung vom 20. August 2014 wies nun auf die unterschiedliche Abgeltung der ehrenamtlichen Tätigkeit hin. Dabei wurden vor allem Unterschiede bei den Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzenden der Gemeindevertretungen aufgezeigt. Diese Berichterstattung wurde von der Amtsverwaltung des Amtes Gartz (Oder) zum Anlass genommen, die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung mit der Gewährung der Aufwandsentschädigung zu befassen. Damit sollen auch kritische Fragen in der Öffentlichkeit vorgebeugt werden. Die amtsangehörige Stadt Gartz (Oder) bemüht sich um Mittel aus dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz und steht deshalb unter besonderen Sparanstrengungen. In der Sitzungsvorlage heißt es unter anderem:

 

Sitzungsgelder für die Stadtverordnetenversammlung

In der Regel werden nach der Recherche der Märkischen Oderzeitung 13,00 € je Sitzung gezahlt. In Neuruppin wird den Stadtverordneten kein Sitzungsgeld gezahlt, in Frankfurt/Oder erhalten die Stadtverordneten ein Sitzungsgeld von 10,22 € und in Wriezen 25,00 € pro Sitzung. Handlungsbedarf beim gezahlten Sitzungsgeld sieht die Gartzer Amtsverwaltung nicht.

 

Kommune

Einwohner

Sitzungsgeld

Wriezen

7.379

25,00 €

Falkensee

41.258

13,00 €

Angermünde

13.597

13,00 €

Gartz (Oder)

2.470

11,00 €

Frankfurt (Oder)

58.018

10,22 €

Casekow

1.928

10,00 €

Neuruppin

30.345

  0,00 €

 

Pauschale Aufwandsentschädigungen für die Stadtverordneten

Eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung kann gezahlt werden, damit die ehrenamtlichen Gemeindevertreter eine Gegenleistung für zusätzlichen Kleidungsaufwand, für den Kauf von Fachliteratur, für Telefongebühren und dergleichen erhalten sollen.

 

Kommune

Einwohner

Aufwandsentschädigung

Frankfurt (Oder)

58.018

153,38 €

Schwedt/Oder

30.519

140,00 €

Falkensee

41.258

140,00 €

Wriezen

7.379

140,00 €

Angermünde

13.597

  75,00 €

Gartz (Oder)

2.470

  45,00 €

Casekow

1.928

  40,00 €

 

Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzenden

Große Unterschiede existieren nach der Recherche der Märkischen Oderzeitung vom 20. August 2014 bei den monatlichen Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzenden der Gemeindevertretungen. Hier sollte eine kritische Auseinandersetzung durch die Stadtverordnetenversammlung der amtsangehörigen Stadt Gartz (Oder) erfolgen.

 

Kommune

Einwohner

Entschädigung

 pro Kopf

Casekow

1.928

840,00 €

0,4356 €

Gartz (Oder)

2.470

810,00 €

0,3279 €

Uckerland 2.850 250,00 € 0,0877 €
Boitzenburger Land 3.319 200,00 € 0,0602 €

Wriezen

7.379

310,00 €

0,0420 €

Angermünde

13.597

375,00 €

0,0275 €

Schwedt/Oder

30.519

700,00 €

0,0229 €

Oranienburg

42.028

725,00 €

0,0172 €

Neuruppin

30.345

450,00 €

0,0148 €

Frankfurt (Oder)

58.018

766,33 €

0,0132 €

Brandenburg/Havel

71.032

715,81 €

0,0100 €

Cottbus

99.448

inklusive 920,00 €

0,0092 €

Eberswalde

38.844

330,00 €

0,0084 €

Potsdam

161.468

810,00 €

0,0050 €

 

 

Aufwandsentschädigungen für die Ortsvorsteher

 

Ortsteil

Einwohner

Aufwandsentschädigung

Gartz (Oder)

1.893

526,00 €

Hohenreinkendorf

300

157,00 €

Geesow

189

157,00 €

Friedrichsthal

108

157,00 €

 

Der Amtsdirektor des Amtes Gartz (Oder), Herr Frank Gotzmann, unterstreicht: Sinn und Zweck der Regelung in der Kommunalverfassung ist es, sicherzustellen, dass der ehrenamtlich Tätige durch seine Tätigkeit weder einen finanziellen Schaden noch einen finanziellen Vorteil erlangt.

 

Die Amtsverwaltung des Amtes Gartz (Oder) bat die Stadtverordneten anhand der bisherigen Erfahrungen, der Nachweise und der Belege, den erstattungsfähigen Aufwand zu ermitteln und sich danach in der Stadtverordnetenversammlung der amtsangehörigen Stadt Gartz (Oder) über die ab dem 01. Januar 2015 zu zahlende Aufwandsentschädigung zu verständigen.

 

 

 

Stand: 15.11.2014 (13.11.2014*)

 

 

Bild zur Meldung: Angemessene Aufwandsentschädigung