Bekanntmachung über die Billigung sowie die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 B
Die Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Casekow hat in ihrer Sitzung am 29.06.2021 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 1 bis 5 BauGB für die Gemeinde Casekow mit den Ortsteilen Biesendahlshof, Blumberg, Casekow, Luckow-Petershagen, Wartin und Woltersdorf und die Erarbeitung eines gemeindeübergreifenden Landschaftsplanes mit den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Gartz (Oder) beschlossen. Die frühzeitige öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 14.08.2024 durchgeführt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Casekow hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2026 den Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 10.10.2025, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 12. Juni 2026
der Homepage des Amtes Gartz (Oder) (https://www.gartz.de) öffentlich einsehbar.
Die Unterlagen liegen für den Offenlagezeitraum außerdem im Amt Gartz (Oder), Raum 313, Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder) aus und sind während der folgenden Dienstzeiten einsehbar:
Montag von 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag von 7:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 – 15:00 Uhr
Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr
Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen aus:
Umweltbericht
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-brandenburg vom 04.03.2024
Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 05.07.2024
Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 06.09.2024 mit Anlagen
Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 12.08.2024
Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 26.07.2024
Stellungnahme des Landesbetriebs Forst Brandenburg vom 25.07.2024
Stellungnahme des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung vom 16.08.2024
Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark – Barnim vom 10.07.2024
Stellungnahme des Landkreises Uckermark vom 12.08.2024
Stellungnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Oder-Havel vom 15.07.2024
Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 10.07.2024
Stellungnahme der Brandenburgischen Boden Gesellschaft vom 06.08.2024
Stellungnahme des Landesamtes anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 12.08.2024
Stellungnahme der Rechtsvertretung des BUND Landesverband Brandenburg e. V. vom 14.08.2024
Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:
Schutzgut: Mensch, menschliche Gesundheit
Informationen zu: Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Immissionsschutz, Abfallwirtschaft, Trinkwasserversorgung
Schutzgut: Arten und Biotope, Biodiversität
Informationen zu: Freiraumverbund, Schutzgebiete, Biotoptypen, Artenvorkommen, Ausgleichsflächen, geschützte Biotope, Forstflächen
Schutzgut: Boden
Informationen zu: Bodengeologie, Geologie, Bodenzahlen, Bodennutzung, Bodenschutz
Schutzgut: Fläche
Informationen zu: Steuerung der Neuinanspruchnahme, Verfestigung von Splittersiedlungen, aktuelle Flächennutzung, Flächensparziele
Schutzgut: Wasser
Informationen zu: Wasserkörper, Puffer- und Uferrandstreifen, Wasserrahmenrichtlinie
Schutzgut: Klima/Luft
Informationen zu: klima- und umweltschonende Entwicklung, Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Schutzgut: Landschaft
Informationen zu: Landschaftsbild
Schutzgut: Kultur- und Sachgüter
Informationen zu: Boden- und Baudenkmale, Leitungsauskünfte durch die Medienträger
Die umweltrelevanten Informationen entstammen den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die zum bisherigen Verfahren eingingen.
Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Casekow in der Fassung vom 10.10.2025 können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist per E-Mail an
CC:
übermittelt werden.
Im Bedarfsfall können Stellungnahmen auch postalisch, mündlich oder zur Niederschrift im Amt Gartz (Oder) eingereicht werden.
Postanschrift:
Amt Gartz (Oder)
Kleine Klosterstraße 153
16307 Gartz (Oder)
Telefon: 033332 77-130
Telefax: 033332 77-151
E-Mail:
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage des Amtes Gartz (Oder) unter https://www.gartz.de/datenschutz/index.php zum Herunterladen bereitsteht.
Gartz (Oder), 21.04.2026