Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung über den Entwurf zum Lärmaktionsplan (4. Stufe) der amtsangehörigen Gemeinde Mescherin des Amtes Gartz (Oder)
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BundesImmissionsschutzgesetz (BlmSchG) und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Brandenburg ist die amtsangehörige Gemeinde Mescherin des Amtes Gartz (Oder) zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Gemäß § 47d Abs. 3 BlmSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Hierzu werden die Lärmkarten, der dazugehörige Bericht und der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) in der Zeit vom 1. April 2025 bis zum 30. April 2025 im Amt Gartz (Oder), Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder), Zimmer 313, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Anlagen: