SG 1 Innenverwaltung

Unbedenklichkeitsbescheinigung, beantragen


Kurzinformationen

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, beispielsweise Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen etc., bestehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt.


Beschreibung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge etc., benötigt; z.B. sind die Grundbuchämter angewiesen, ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eintragung vorzunehmen.


Ansprechpartner

Herr Karsten Lohse
Zimmer 211
Kleine Klosterstraße 153
Telefon 03 33 32 77-121
Telefax 03 33 32 77-151