SG 1 Innenverwaltung

Hundesteuerersatzmarke


Kurzinformationen

Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Die Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke kann nur an den gemeldeten Hundehalter und deren Ehegatten erfolgen.


Beschreibung

Werden Personen zum Empfang einer Steuerersatzmarke von dem Hundehalter beauftragt, so haben diese sich auszuweisen und eine Vollmacht des Hundehalters vorzulegen und zu übergeben.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Personalausweis


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Herr Karsten Lohse
Zimmer 211
Kleine Klosterstraße 153
Telefon 03 33 32 77-121
Telefax 03 33 32 77-151