SG 3 Ordnungsverwaltung

Personalausweis, vorläufiger


Kurzinformationen

Macht ein Ausweisbewerber glaubhaft, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, so ist ihm auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate ab Ausstellungsdatum. Gleichzeitig ist ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.


Beschreibung

Der vorläufige Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Dokument wird sofort vor Ort erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt.

Ordnungswidrig handelt,

  • wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und
  • wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen
  • wer mehr als einen Personalausweis besitzt

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • die Geburtsurkunde
  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

Fristen

Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises: 3 Monate


Gebühren

  • Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
    • Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
    • Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro
    • Vorläufiger Personalausweis 10 Euro
    • Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung oder -befreiung durch die Länder möglich
  • Weitere Gebührenregelungen
    • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei
    • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
    • Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
    • Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro
    • Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
    • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Ansprechpartner

Frau Karola Damerow
Zimmer 109
Kleine Klosterstraße 153
Telefon 03 33 32 77-142
Telefax 03 33 32 77-151