Hinweise des Einwohnermeldeamtes

Amt Gartz (Oder), den 12.02.2013

Einrichtung einer Übermittlungssperre

Jeder Bürger hat die Möglichkeit der Weitergabe seiner Meldedaten an Dritte, ohne Angabe von Gründen, zu widersprechen. Dies geschieht mit einer sogenannten Übermittlungssperre.

 

Gemäß Meldegesetz des Landes Brandenburg besteht die Möglichkeit, in besonderen Fällen Registerauskünfte zu erteilen:

- Parteien dürfen Auskünfte für die Wahlwerbung bekommen,

- Wählergruppen und politische Vereinigungen dürfen im Zusammenhang mit Volksbegehren oder Bürgerentscheiden einfache Melderegisterauskünfte (Name und Anschrift) erhalten,

- Adressbuchverlage können ebenfalls einfache Melderegisterauskünfte beantragen.

 

Übermittlungssperre zu Alters- und Ehejubiläen

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre zu Alters- und Ehejubiläen einrichten zu lassen. Diese Übermittlungssperre gilt bis auf Widerruf und kann  im Einwohnermeldeamt Gartz (Oder) auf vorausgefüllten Formularen beantragt oder per beigefügtem Formular (bitte ausfüllen und unterschreiben) nach Zusendung oder persönlicher Abgabe eingerichtet werden.

 

Formulare liegen im Amt Gartz (Oder) bereit. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

12.02.2013, 01.02.2013

 

Bild zur Meldung: Hinweise des Einwohnermeldeamtes