Hinweis: Trinkwasser im Ortsteil Schönfeld

Amt Gartz (Oder), den 16.07.2012

Information zur Grenzwertüberschreitung bei Trinkwasserproben im Wasserwerk Schönfeld

 

Bei routinemäßigen Untersuchungen des Trinkwassers im Wasserwerk Schönfeld hat der Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (ZOWA) Urankonzentrationen festgestellt, die über dem laut Trinkwasserverordnung geltenden Grenzwert liegen.

 

Mit Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung vom 28.11.2011 hat die Bundesrepublik Deutschland als erstes EU-Land den Parameter Uran mit 10 Mikrogramm (0,010 Milligramm) je Liter Trinkwasser festgesetzt. Das Trinkwasser am Wasserwerksausgang Schönfeld weist einen Messwert von 17 Mikrogramm (0,017 Milligramm) je Liter auf.

 

Uran ist ein weit verbreitetes radioaktives Schwermetall. Es kommt in unterschiedlichen Konzentrationen und Verbindungen als natürlicher Bestandteil im Boden, in Steinen, in Mineralien, im Wasser und in der Luft vor. Daher kann Uran in Spuren auch im Wasser und in Lebensmitteln enthalten sein.

 

Uran kann die Nieren schädigen. Die gesundheitsschädigende Wirkung des Urans beruht weniger auf seine radioaktiven, sondern vor allem auf seine toxischen Eigenschaften. Das Metall unterliegt jetzt in Deutschland einem Trinkwasser-Grenzwert, der im weltweiten Vergleich sehr niedrig ist. Dieser schützt auch empfindliche Personen zuverlässig vor dem nierentoxischen Potenzial des Urans. Dagegen ist die Strahlungsaktivität von Uran erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration gesundheitlich relevant.

 

Aus Vorsorgegründen ist das untersuchte Trinkwasser bis auf Widerruf für die Zubereitung von Nahrung für Säuglinge bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres nicht zu verwenden. 

 

Als Ersatz ist Mineralwasser mit der Kennzeichnung „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ zu verwenden. Betroffene Kunden melden sich bitte beim ZOWA. Weitere Nutzungseinschränkungen des Trinkwassers sind derzeit nicht erforderlich.

 

Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und das Amt für Landwirtschaft und Umwelt des Landkreises Uckermark suchen nach den Ursachen der Uranbelastung.

 

Das Umweltbundesamt hat eine gesundheitliche Bewertung der duldbaren Uran-Aufnahmemenge anhand aktueller Humandaten vorgenommen. Auf dieser Grundlage hat das Gesundheitsamt für das Wasserwerk Schönfeld bis zum 31.12.2014 die befristete Zulassung einer Abweichung des Parameters Uran vom Grenzwert bis zu einer Höhe von 0,03 mg/l erteilt. Von der Duldung ausgenommen sind Säuglinge bis zum vollendeten ersten Lebensjahr.

 

 

Ansprechpartner für Fragen und weitere Informationen                     

Ehrenfried Hartwig, Amtsleiter Landwirtschafts- und Umweltamt, 03984 70-1068

Jens Arnold, technischer Leiter des ZOWA, 03332 266-50

Elisabeth Galbrecht, Hygieneingenieurin im Gesundheitsamt, 03984 70-1253

 

Stand: 13. Juli 2012

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Auf die aus Vorsorgegründe notwendigen Maßnahmen wurde vor Ort in Schönfeld hingewiesen. 

 

Mit der Ursachenforschung wurde begonnen, um die Überschreitung des Urangrenzwertes für Trinkwasser im Wasserwerk Schönfeld in der Uckermark aufzuklären. Die Konzentration des Urans im Grundwasser ist weitgehend von der geogenen Zusammensetzung der wasserführenden Gesteine abhängig. In den bisherigen dokumentierten Fällen aus anderen Bundesländern konnte Dünger als Ursache erhöhter Konzentrationen im Grundwasser nicht erhärtet werden. Die Untersuchungsergebnisse werden erst in wenigen Wochen vorliegen.

 

Die Kommunal- und Landkreisverwaltung als auch der Wasserversorger stehen im engen und ständigen Kontakt.

 

Sachstand: 28. Juni 2012

 

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Im Bereich des Wasserwerkes Schönfeld wurde eine Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser festgestellt: Bei routinemäßigen Untersuchungen des Trinkwassers im Wasserwerk Schönfeld hat der Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (ZOWA) Urankonzentrationen festgestellt, die über dem laut Trinkwasserverordnung geltenden Grenzwert liegen. Das Wasserwerk Schönfeld versorgt ausschließlich den Ortsteil Schönfeld. Sämtliche betroffene Haushalte wurden bereits informiert.

 

Mit Inkrafttreten der geänderten Trinkwasserverordnung vom 28.11.2011 hat die Bundesrepublik Deutschland als erstes EU-Land den Parameter Uran mit 10 Mikrogramm (0,010 Milligramm) je Liter Trinkwasser festgesetzt. Das Trinkwasser am Wasserwerksausgang Schönfeld weist einen Messwert von 17 Mikrogramm (0,017 Milligramm) je Liter auf.

 

Uran ist ein weit verbreitetes radioaktives Schwermetall. Es kommt in unterschiedlichen Konzentrationen und Verbindungen als natürlicher Bestandteil im Boden, in Steinen, in Mineralien, im Wasser und in der Luft vor. Daher kann Uran in Spuren auch im Wasser und in Lebensmitteln enthalten sein.

 

Uran kann die Nieren schädigen. Die gesundheitsschädigende Wirkung des Urans beruht weniger auf seine radioaktiven, sondern vor allem auf seine toxischen Eigenschaften. Das Metall unterliegt jetzt in Deutschland einem Trinkwasser-Grenzwert, der im weltweiten Vergleich sehr niedrig ist. Dieser schützt auch empfindliche Personen zuverlässig vor dem nierentoxischen Potenzial des Urans. Dagegen ist die Strahlungsaktivität von Uran erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration gesundheitlich relevant.

 

Aus Vorsorgegründen ist das Trinkwasser bis auf Widerruf für die Zubereitung von Nahrung für Säuglinge bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres nicht zu verwenden. Als Ersatz ist Mineralwasser mit der Kennzeichnung „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ zu verwenden.

 

Weitere Nutzungseinschränkungen des Trinkwassers sind derzeit nicht erforderlich. Der ZOWA leitet in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Gesundheits- und Veterinäramt des Landkreises Uckermark und Rücksprache mit dem Amt Gartz (Oder) alle notwenigen Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren und zur Sicherung der erforderlichen Trinkwasserqualität ein.
 
Für Rückfragen stehen Herr Jens Arnold, technischer Leiter des ZOWA, unter der Rufnummer 03332-26650, sowie Frau Elisabeth Galbrecht, Hygieneingenieurin im Sachgebiet Hygiene und Umweltmedizin, Telefon 03984-701253, zur Verfügung.

 

Sachstand 26. Juni 2012

 

Bild zur Meldung: Hinweis: Trinkwasser im Ortsteil Schönfeld