Unsere Schiedsstelle

Amt Gartz (Oder), den 13.11.2015

Im Amt Gartz (Oder) gibt es eine sehr gut funktionierende Schiedsstelle. Sie schlichtet zwischen den Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich. Oft kommen die Beteiligten zu einem Vergleich, wodurch Zeit und Kosten gespart werden. Unsere Schiedsstelle arbeitet schnell und unbürokratisch. Sie trägt so zum Rechtsfrieden bei.

 

Unsere Schiedsperson, Herr Hagen Gohlke, und sein Stellvertreter, Herr Horst Albrecht, wurden am 16. Mai 2011 durch den Amtsausschuss des Amtes Gartz (Oder) gewählt. Im Anschluss an ihre Wahl erfolgte die Berufung durch die Direktorin des Amtsgerichtes Schwedt/Oder. Sie übt die Fachaufsicht aus.

 

Bei folgenden zivilrechtlichen Streitigkeiten muss eine Verhandlung vor einer Schiedsstelle stattgefunden haben, bevor die Erhebung einer Klage am Amtsgericht zulässig ist: Nachbarstreitigkeiten, Verletzung der persönlichen Ehre. Auch bei der Erhebung einer Privatklage vor dem Strafgericht (z. B. bei einer Beleidigung) muss eine Bescheinigung über die erfolglose Sühneverhandlung beigefügt werden.

 

Aber auch in anderen Fällen lohnt sich eine Schlichtung in unserer Schiedsstelle, die so einen freiwilligen Interessenausgleich herbeiführen kann.

 

Unsere Schiedsstelle erreichen Sie unter:

               

Schiedsstelle Gartz (Oder)

c/o Amt Gartz (Oder)

Kleine Klosterstraße 153

16307 Gartz (Oder).

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

 

Stand: 13.11.2015

 

Bild zur Meldung: Bildquelle: Susann von Wolffersdorff, pixelio.de