Halbwissen über MAE-Maßnahmen

Amt Gartz (Oder), den 21.10.2015

Eine Unwahrheit sorgt für Verstimmungen. In einem im Internet veröffentlichten Bericht heißt es plakativ: Arbeitssuchende aus amtsangehörigen Gemeinden sollen Stadt Gartz (Oder) für 1,10 € pro Stunde putzen! Zu der in Aussicht gestellten Aufklärung über diese Maßnahme kam es nicht.

 

 

 

Was war passiert? Am 18. August 2015 forderte der Landkreis Uckermark einen 58 Jahre alten Einwohner aus Tantow auf, an einer Arbeitsmaßnahme im 10 Kilometer entfernten Gartz (Oder) teilzunehmen. Am 26. August 2015 veröffentlichte Herr Andreas Schwarze in einem privaten Internetblog einen Artikel, dass mehrere Arbeitssuchende aus Tantow für 1,10 € in Gartz (Oder) putzen müssten. Es handele sich um eine "Gartz muss schöner werden Maßnahme”. In dem Bericht wird der ehrenamtliche Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinde Tantow, Herr Andreas Meincke, zitiert: "Mir ist die Maßnahme unbekannt und nicht kommuniziert worden”. Auch in Casekow herrsche Unverständnis und Empörung. Die ehrenamtliche Bürgermeisterin der amtsangehörigen Gemeinde Casekow, Frau Donata Oppelt, erklärte: “Weder INPRO noch Landkreis oder Amt haben mich dazu unterrichtet!”.
 
Wie ist die Sach- und Rechtslage? In den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Gartz (Oder) gibt es derzeit 18 Maßnahmen mit einer Mehraufwandsentschädigung (MAE). Eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung wird nur auf Antrag eines Maßnahmeträgers eingerichtet. Bei der Prüfung dieses Antrages wird das Einverständnis der Kommune eingeholt. Dies geschah auch bei der zu Unrecht kritisierten Maßnahme in der amtsangehörigen Stadt Gartz (Oder). Die Entscheidung über die Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung wird, wie es verwaltungsmäßig üblich ist, dem antragstellenden Maßnahmeträger bekannt gegeben. Da die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung  einer starken öffentlichen Wahrnehmung unterliegen, werden diese zusätzlich im örtlichen Beirat zum SGB II vorgestellt. 
 
Ob und wie die einzelnen Maßnahmen mit Leistungsempfängern besetzt werden, entscheidet allein der jeweilige Fallmanager im Jobcenter des Landkreises Uckermark anhand der gesetzlichen Regelungen und persönlichen Voraussetzungen der Betroffenen. Hierbei wird regelmäßig auch die Zumutbarkeit der Arbeiten und die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort geprüft. Ein Anspruch auf eine Zuweisung am eigenen Wohnort besteht nicht. Unter anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen geht der Zuweisungsbescheid nur dem betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und nicht außenstehenden Dritten zu.

 

Die Teilnehmer einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung erhalten während ihrer Zuweisungsdauer neben den monatlichen Regelbedarfen, Kosten der Unterkunft, Heizkosten und eventuell Kosten für persönliche Mehrbedarfe, für jede geleistete Arbeitsstunde eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,10 €. Diese Mehraufwandsentschädigung dient dem Teilnehmer in erster Linie zur Kostendeckung, um den jeweiligen Arbeitsort zu erreichen und ist nicht einem Stundenlohn gleichzusetzen. Eine Unterrichtung von einzelnen Gemeindevertretern über Angelegenheiten der Einwohner ist nicht vorgesehen und wird es vom Jobcenter Uckermark auch in Zukunft nicht geben. Es befremdet, dass einzelne Gemeindevertreter über in anderen Gemeinden eingesetzte Leistungsempfänger unterrichtet werden wollen. 

 

Der Maßnahmeträger erklärte am 02. September 2015: Es ist richtig, dass zur Neubesetzung einer laufenden Maßnahme ein ALG-II-Empfänger aus Tantow zur Vorstellung nach Gartz (Oder) eingeladen wurde. Dieser Vorgang ist nicht ungewöhnlich. ... Was haben wir daraus gelernt? Im politischen Sandkasten unseres Amtes spielen nicht alle konstruktiv, offen und ehrlich an den Lösungen mit. 

 

Stand: 21.10.2015

(16.09.2015, 14.09.2015)

 

 

Bild zur Meldung: (c) Thorben Wengert / pixelio.de