Ruhestörender Lärm
Nicht nur beim Rasen mähen sollte man an seinen Nachbarn denken. Gemeinsam sind wir bemüht, ein friedliches Zusammenleben in unseren Gemeinden zu gewährleisten. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Amtes Gartz (Oder) vom 01. März 2010 trifft dazu einige Regungen.
So regelt § 12 Absatz 2 dieser ordnungsbehördlichen Verordnung: Alle Tätigkeiten, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind, sind nur montags bis freitags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und samstags in der Zeit 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr gestattet. Außerhalb dieser Zeiten ist jede Tätigkeit zu unterlassen, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist und die allgemeinen Ruhezeiten stören könnten.
Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und Beachtung und Einhaltung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Amtes Gartz (Oder).
Für Informationen und Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Ansprechpartner |
Henrik Fischer |
Anschrift
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Amt Gartz (Oder) Kleine Klosterstraße 153 16307 Gartz (Oder) |
Telefon |
033332 77-107 |
Telefax |
033332 77-151 |
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Stand: 12.06.2015
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