Entwarnung bei Geflügelpest

Amt Gartz (Oder), den 30.01.2015

Entwarnung und Erleichterung für alle Geflügelhalter in der gesamten Uckermark. Das Aufstallungsgebot wurde zum 31. Januar 2015 für den gesamten Landkreis Uckermark aufgehoben. Nunmehr gelten Einschränkungen nur noch direkt im Nationalpark Unteres Odertal, aber nicht mehr für die angrenzenden Gemeinden.

 

In einem größeren Putenbestand im Landkreis Vorpommern-Greifswald des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde am 05. November 2014 der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza des Subtyps H5N8) amtlich festgestellt. Am 11. November 2014 traf der Amtstierarzt des Landkreises Uckermark, Herr Dr. Achim Wendlandt, eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung, wonach Geflügel ausschließlich in Ställen gehalten werden durfte. Damit sollte der Kontakt mit Wildvögeln unterbunden werden. Diese Allgemeinverfügung wurde nun im gesamten Landkreis Uckermark aufgehoben.

 

 

Stand: 30.01.2015

Bildquelle: © Christoph Aron  / pixelio.de

 

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