Stellungnahmen zum Windplan

Amt Gartz (Oder), den 27.06.2014

In ihren konstituierenden Sitzungen im Juni 2014 befassten sich die Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Gartz (Oder) mit dem sachlichen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ der Regionalplanung Uckermark-Barnim. Im Amt Gartz (Oder) sollen nach diesem Plan insgesamt 1.041 ha als Windeignungsgebiete ausgewiesen werden, was fast 10% der gesamten Planungsregion entspricht. Die Windeignungsgebiete sind nach derzeitigem Arbeitsstand:
WEG Rosow mit 41 ha
WEG Tantow mit 297 ha
WEG Damitzow mit 109 ha
WEG Schönfeld mit 176 ha
WEG Luckow mit 232 ha
WEG Groß Pinnow mit 169 ha.

 

Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen wurden in den amtsangehörigen Gemeinden die nachfolgenden Stellungnahmen erarbeitet und beschlossen.

 

Gemeinde Casekow

Mit Beschluss Nr. 15/06/14 vom 16. Juni 2014 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Casekow im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf 2013 des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" keine weiteren Anregungen und Bedenken.

 
Stadt Gartz (Oder)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gartz (Oder) beschloss am 17. Juni 2014 mit Beschluss Nr. 28/06/14 folgende Anregungen und Bedenken:

Die Stadt Gartz (Oder) erinnert mit Nachdruck an die Aufnahme des Windfeldes Hohenreinkendorf. Bereits mit Schreiben vom 03. Juni 2010 beantragte sie die Aufnahme eines Windeignungsgebietes in der Gemarkung Hohenreinkendorf, die im Planungsentwurf noch nicht berücksichtigt wurde. Am 23. April 2013 und 17. Juni 2014 bekräftigte sie diesen Aufnahmeantrag.

 

Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow beschloss am 12. Juni 2014 mit Beschluss Nr. 21/06/14 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf 2013 des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ folgende Anregungen und Bedenken:

Im Rahmen der aktuellen Beteiligung zum Regionalplan Uckermark-Barnim möchten wir aufgrund neuer Erkenntnisse (FFH-Verträglichkeitsstudie) um erneute Prüfung unseres Vorschlages bitten, in der Gemeinde Hohenselchow ein Windeignungsgebiet auszuweisen.

Es handelt sich um ein rund 427 ha großes Gebiet im Landkreis Uckermark zwischen den Ortschaften Luckow-Petershagen, Hohenreinkendorf und Hohenselchow.

Das in der Anlage dargestellte Gebiet weist aufgrund der Eigenschaften sowie der Gegebenheiten vor Ort (Windhöffigkeit, Flächengröße) und dem damit verbundenen geringen Konfliktpotenzial eine hohe Eignung für die Erzeugung von Energie durch Windkraftanlagen auf. Die Prüfung der Kriterien, die gesetzlich festgelegt und politisch der Regionalplanung vorgegeben sind, werden beachtet. Das ausgewählte Gebiet kann insgesamt als konfliktarm und gleichzeitig als sehr geeignet für die Erzeugung von Windenergie bezeichnet werden.

Sie stellt eine Konzentrationsfläche erheblichen Umfanges dar, die volkswirtschaftlich unter den Gesichtspunkten der besonderen Eignung zur Erzeugung von elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen und unter Kostenaspekten hinsichtlich Netzanbindung u. ä. zu entwickeln ist. Darüber hinaus entspricht diese Planung der klimapolitischen Zielsetzung, den Anteil der erneuerbaren Energien zu erhöhen und insbesondere die Energieversorgung der nachfolgenden Generationen zu sichern und den Kohlendioxidausstoß zu mindern.

Ein möglicher entgegenstehender Belang hatte sich im bisherigen Planverfahren aus der Lage innerhalb eines Vogelschutzgebietes ergeben. Das vorgeschlagene Gebiet befindet sich im SPA-Gebiet „Randow-Welse-Bruch“ (DE 2751-421). Dies bedeutet jedoch nicht, dass dort die Errichtung von Windkraftanlagen unzulässig ist. Sie ist es erst dann, wenn durch die Anlagen erhebliche Beeinträchtigungen verursacht werden können. Aus diesem Grund wurde die Fläche durch den Vorhabenträger gemäß § 34 BNatSchG hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des Natura 2000-Gebietes untersucht. Insgesamt kommt die FFH-Verträglichkeitsstudie zu dem Ergebnis, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebietes durch die geplanten Windenergieanlagen innerhalb des hier vorgeschlagenen Windeignungsgebietes kommt.

Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse bitten wir um erneute Prüfung der Fläche und um Aufnahme in den Regionalplan Uckermark-Barnim.

 

Gemeinde Mescherin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mescherin beschloss am 24. Juni 2014 mit Beschluss Nr. 13/06/14 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf 2013 des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ keine weiteren Anregungen.

 

Gemeinde Tantow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tantow beschloss am 18. Juni 2014 mit Beschluss Nr. 15/06/14 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf 2013 des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ folgende Bedenken:

Durch das neu aufgenommene Windfeld Damitzow wird die Gemeinde Tantow, insbesondere der Ortsteil Tantow, von allen Seiten von Windkraftanlagen eingeschlossen. Durch die Rückübertragung des Damitzower Sees an die Gemeinde Tantow bieten sich Möglichkeiten der touristischen Nutzung, die durch dieses zusätzliche Windeignungsgebiet in Damitzow in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigt werden. Die Gemeinde Tantow sieht durch das zusätzliche Windeignungsgebiet in Damitzow eine technogene Überprägung des Gemeindegebietes, eine Beeinträchtigung des Landschaftsschutzbildes und keine Akzeptanz in der Bevölkerung.

 

Der in der 26. Regionalversammlung bestätigte Regionalplanentwurf beinhaltet 52 Eignungsgebiete Windenergienutzung (WEG) auf einer Fläche von 10.043 ha. Dies entspricht rund 2,2% der Planungsregionsfläche. Den Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurde vom 01. April bis 30. Juni 2014 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Beginn des Beteiligungsverfahrens waren die Plandokumente öffentlich in der Regionalen Planungsstelle, im Landkreis Barnim und im Landkreis Uckermark ausgelegt. Sie sind auch im Internet auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim unter www.uckermark-barnim.de einsehbar.

 

Bereits am Dienstag, dem 9. April 2013, stellte die Regionale Planungsstelle Uckermark-Barnim auf Einladung des Amtsdirektors des Amtes Gartz (Oder), Herrn Frank Gotzmann, den Arbeitsstand zur Festlegung von Eignungsgebieten zur Windenergienutzung im Rahmen der laufenden Regionalplanfortschreibung in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Gartz (Oder) der interessierten Öffentlichkeit vor. Herr Dirk Felgenhauer von der Regionalen Planungsgemeinschaft hat in seinem Vortrag über den bisherigen Sachstand und die bisherigen Arbeitsergebnisse sachlich, umfassend und für die Anwesenden anschaulich und nachvollziehbar informiert. Die aktuelle Gebietskulisse wurde mit den zahlreichen anwesenden Gästen ausführlich diskutiert. In die anschließende Diskussion rückten vor allem das Windfeld Hohenreinkendorf-Hohenselchow, das anhand der allgemeinverbindlichen Vorgaben wohl nicht berücksichtigt werden kann, und das Windfeld Damitzow, das neu in die mögliche Gebietskulisse aufgenommen wurde.

 

 

Stand: 27.06.2014 (20.06.2014)

Bildauszug aus Thomas Maciejewski by pixleio.de
 

 

 

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