Neue Waldbrandgefahrenstufen

Amt Gartz (Oder), den 14.04.2014

Mit Beginn der Waldbrandsaison am 1. März 2014 hat Brandenburg das fünfstufige System der Waldbrand-Gefahrenstufen eingeführt. Darüber informiert noch einmal der Amtsdirektor des Amtes Gartz (Oder), Herr Frank Gotzmann. Im Herbst letzten Jahres verständigten sich die Bundesländer auf eine bundeseinheitliche Darstellung der Waldbrandgefahr mit den Stufen 1 - 5. Diese Darstellung entspricht dem internationalen Standard und auch der Deutsche Wetterdienst verwendet die Stufen 1 - 5 auf seiner Internetseite für die Darstellung der Waldbrandgefahr. Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe wird vom Deutschen Wetterdienst auf der Grundlage von Wetter- und Vegetationsdaten ermittelt.​


Die Waldbrandgefahrenstufen bedeuten:
1 = sehr geringe Gefahr,
2 = geringe Gefahr,
3 = mittlere Gefahr,
4 = hohe Gefahr,
5 = sehr hohe Gefahr.


Bisher erfolgte die Darstellung der Waldbrandgefahr in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Während die meisten ostdeutschen Länder mit den Waldbrandwarnstufen 0 = keine Waldbrandgefahr bis IV = höchste Waldbrandgefahr arbeiteten, erfolgte die Darstellung in den alten Bundesländern mit den Stufen 1 = sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr. Die unterschiedliche Darstellung der Warnstufen mit wechselnden räumlichen Bezügen führte insbesondere im grenznahen Bereich zu Irritationen, Fehlinterpretationen sowie Verständigungsproblemen zwischen Behörden, Medien und Bürgern.


Nehmen Sie Rücksicht!

Brandenburg verfügt über eine Waldfläche von rund 1,1 Mio. ha (37 Prozent der Landesfläche). In Anbetracht der extrem hohen Brandgefahr sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand im Wald und in der Feldflur führen könnte. Der kleinste Funke kann eine Katastrophe auslösen. Menschliches Handeln verursacht mehr als 90 Prozent aller Waldbrände mit bis zu 99 Prozent der Waldbrandschadflächen.



 

 

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