Aufruf an alle Hundehalter

Amt Gartz (Oder), den 27.03.2015

Hundekot auf Straßen, Plätzen, Grünanlagen und Wiesen ist für spielende Kinder, deren Eltern und für viele Bürger ein großes Ärgernis. Zurzeit haben sich die berechtigten Beschwerden von Mitbürgern über Verschmutzungen von den Gehsteigen bzw. den Nebenanlagen durch Hundekot wieder verstärkt.

 

 

Einzelne Hundehalter, die sich nicht an geltende Ordnung halten, bringen so alle Hundehalter in Misskredit. Das Amt Gartz (Oder) appelliert daher an die Hundebesitzer darauf zu achten, dass die Hunde ihre Notdurft nicht in öffentlichen Grünanlagen, Gehsteigen und Parkspuren verrichten. 

 

Auch auf landwirtschaftlichen Flächen, Wiesen, Weiden und Äckern, stört Hundekot. Landwirtschaftliche Flächen dienen der Produktion von Nahrungsmitteln. Hundekot ist stark mit Bakterien belastet und stellt eine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier dar. Rinder verweigern Heu, das durch Hundekot verschmutzt ist. Wird dennoch Kot von Rindern aufgenommen kann dies zu Erkrankungen und Totgeburten führen. Dass Lebensmittel, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind, nicht durch Hundekot verunreinigt sein sollten, dürfte selbstverständlich sein.

 

Verantwortungsbewusste Hundehalter sammeln den Kot ihres Hundes deshalb unverzüglich auf und entsorgen ihn ordnungsgemäß. Plastiktüten oder spezielle „Hundetüten“, die im Fach- und Drogeriehandel erhältlich sind, sollte ein Hundeführer immer dabei haben.

 

Ich verweise ausdrücklich auf unsere ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Amtes Gartz (Oder) vom 01. März 2010. Im § 15 Abs. 3 heißt es: Die Tierhalter und Personen, die Tiere führen, ohne selbst Halter zu sein, sind dafür verantwortlich, dass die Tiere Verkehrsflächen und Anlagen nicht verunreinigen. Soweit es zu Verunreinigungen gekommen ist, sind diese von den Ordnungspflichtigen unverzüglich zu beseitigen. Falls dieser Reinigung nicht nachgekommen wird, kann die Reinigung kostenpflichtig durch die Ordnungsbehörde des Amtes Gartz (Oder) oder einen von ihr Beauftragten erfolgen. Die Ahndung als Ordnungswidrigkeit bleibt davon unberührt.

 

Bitte tragen Sie aktiv zur Vermeidung von Verunreinigungen durch Hundekot bei, indem Sie, liebe Hundebesitzer, bei Spaziergängen immer mehrere Hundekotsäcke mit sich führen.

 

Für weitere Informationen, Hinweise und dem Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten steht Ihnen gern zur Verfügung:

 

Ansprechpartner

Henrik Fischer

Anschrift

 

 

Amt Gartz (Oder)

Kleine Klosterstraße 153

16307 Gartz (Oder)

Telefon

033332 77-107

Telefax

033332 77-151

E-Mail

 

 

ordnungsamt@gartz.de

 

 

 

 

 

Stand:  27.03.2015

(13.03.2015; 05.03.2015, 21.02.2015, 03.04.2014, 25.03.2014)

 

Bild zur Meldung: Aufruf an alle Hundehalter