Widerspruchsrecht vor den Wahlen

Amt Gartz (Oder), den 20.01.2014

Im Zusammenhang mit der am 25. Mai 2014 stattfindenden Kommunalwahl wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Brandenburgischen Meldegesetzes (BbgMeldeG) Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag Brandenburg sowie den Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung aus dem Melderegister Auskunft über die in § 32 Abs. 1 Satz 1 BbgMeldeG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Betroffenen dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.

 

Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe der Daten durch Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen.

 

Wer bereits einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht dies nicht zu erneuern. Die Übermittlungssperre bleibt bis auf Widerruf bestehen.

 

Wahlberechtigte, die erstmalig von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu schriftlich oder mündlich an das Amt Gartz (Oder), Einwohnermeldeamt, Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder) wenden.

 

Ansprechpartner

Karola Damerow

Anschrift

 

 

Amt Gartz (Oder)

Kleine Klosterstraße 153

16307 Gartz (Oder)

Telefon

033332 77-142

Telefax

033332 77-151

E-Mail

 

 

bao-damerow@gartz.de

 

 

 

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