Ordnungsbehördliche Verordnung
Wir im Amt Gartz (Oder) sind bemüht, die Sicherheit und Ordnung sowie ein friedliches Zusammenleben in unseren amtsangehörigen Gemeinden zu gewährleisten. Der Amtsausschuss des Amtes Gartz (Oder) hat deshalb am 1. März 2010 eine ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschlossen.
Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für alle der Öffentlichkeit zugänglichen Verkehrsflächen. Sie regelt unter anderem den Schutz der Grünflächen, den Schutz vor Lärm, das Halten und Führen von Hunden, das Ausführen von Garten- und Feldarbeiten, gibt Hinweise für Traditions- und Lagerfeuer und zum Plakatieren.
So regelt § 12 Absatz 2 dieser ordnungsbehördlichen Verordnung: Alle Tätigkeiten, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind, sind nur montags bis freitags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und samstags in der Zeit 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr gestattet. Außerhalb dieser Zeiten ist jede Tätigkeit zu unterlassen, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist und die allgemeinen Ruhezeiten stören könnten.
Ohne eine generelle Leinenpflicht im ländlichen Raum zu begründen, schreibt § 15 Absatz 2 vor: Alle Hunde sind auf Verkehrsflächen und Anlagen im Geltungsbereich dieser Verordnung so zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet, belästigt oder behindert werden.
Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und Beachtung und Einhaltung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Amtes Gartz (Oder).
Für Informationen und Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Ansprechpartner |
Henrik Fischer |
Anschrift
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Amt Gartz (Oder) Kleine Klosterstraße 153 16307 Gartz (Oder) |
Telefon |
033332 77-107 |
Telefax |
033332 77-151 |
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Stand: 20.06.2014 (06.03.2014, 07.02.2014, 22.01.2014)
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