Verhalten im Straßenverkehr in Polen

Amt Gartz (Oder), den 04.11.2013

Das Leben an der Grenze zu Polen bringt es mit sich, dass viele Einwohner der Grenzregion mit dem Auto nach Polen fahren - ob zum Einkaufen, Tanken oder auch, um den Urlaub dort zu verbringen. In Polen gilt die polnische Straßenverkehrsordnung, die im Vergleich mit der deutschen Straßenverkehrsordnung überwiegend Übereinstimmungen aufweist.

 

Es gibt aber auch einige wichtige Unterschiede, über die der Leiter der Verkehrspolizei der Polizeikommandantur Stettin (Szczecin) Grzegorz Sudakow auf dem Bürgerforum "Richtiges Verhalten im polnischen Straßenverkehr" am 29. Oktober 2013 in Gartz (Oder) sehr kurzweilig berichtete. Bis auf den letzten Platz war der Sitzungssaal der Amtsverwaltung gefüllt. Fast 50 Gäste folgten der Einladung von Amtsdirektor Frank Gotzmann und waren vom Vortrag des orts- und fachkundigen Polizisten aus Stettin sehr angetan.

 

Der häufigste Verstoß der deutschen Kraftfahrer in Polen ist das Fahren ohne Licht. In Polen ist das ganztägige und ganzjährige Fahren mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht gesetzlich vorgeschrieben. Grzegorz Sudakow berichtete, dass das Nichtahnden dieser Ordnungswidrigkeit in den polnischen Medien als zu große Nachsicht gegenüber den deutschen Kraftfahrern gebrandmarkt wurde. In der Regel wird dieser Verstoß jetzt mit 100 Złoty geahndet.

 

Der Leiter der Verkehrspolizei in Stettin erinnerte daran, dass Verkehrsverstöße von ausländischen Mitbürgern in Polen sofort bar zu entrichten sind. Insgesamt können Polizeibeamte eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu  500 Złoty ahnden, mehrere sind mit bis zu 1.000 Złoty vor Ort bar zu zahlen.

 

Grzegorz Sudakow unterstrich die schweren Folgen bei Fahren unter Alkohol.

 

Den Vortrag vom Leiter der Verkehrspolizei der Polizeikommandantur Stettin  Grzegorz Sudakow können wir Ihnen auf Anfrage gern mailen.

 

Die Broschüre "Grundlegende Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland und Polen" der Polizeischule Stolp (Słupsk), die die deutsche Straßenverkehrsordnung in Polnisch und die polnische Verkehrsordnung in deutscher Sprache kurz und verständlich erklärt, haben wir Ihnen als Download zur Verfügung gestellt. 

 

Den Beitrag vom NDR Radio Pomerania über die Veranstaltung haben wir für Sie verlinkt.

 

Aufgrund der großen Nachfrage überlegt die Verkehrswacht, eine Informationsveranstaltung mit Grzegorz Sudakow in Schwedt/Oder anzubieten.

 

Einige wichtige Hinweise haben wir hier noch einmal mit Hilfe des ADAC für Sie aufgearbeitet.

 

Muss ich auch tagsüber das Licht einschalten?
Ja, Sie müssen auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Dies gilt ganzjährig und unabhängig von den Witterungs- und Sichtverhältnissen.

 

Muss ich einen Feuerlöscher an Bord haben?
Nein, für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge besteht keine Pflicht, einen Feuerlöscher mitzuführen. In Polen zugelassene Fahrzeuge mit polnischen Kennzeichen müssen einen Feuerlöscher dabei haben.

 

Benötige ich Kindersitze?
Sie dürfen Kinder, die kleiner als 150 cm sind, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, nur mit Kindersitzen mitnehmen. Die Sitze müssen amtlich genehmigt und für das Alter des Kindes geeignet sein. Für Fahrzeuge mit aktivem Beifahrerairbag besteht ein Verbot, sofern Sie auf dem Beifahrersitz einen Kindersitz im Reboard-System (Blickrichtung des Kindes nach hinten) verwenden wollen.

 

Wo liegt die Promille-Grenze?
Die Promille-Grenze liegt bei 0,2 Promille.

 

Was muss ich bei einer Verkehrskontrolle beachten?
Die Ordnungshüter müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und auch ihren Dienstausweis vorzeigen.

Sie müssen als Betroffener bei einer Kontrolle den Fahrzeugmotor ausschalten, die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzen bleiben. Auf Aufforderung sind Sie verpflichtet, der Polizei Kfz-Schein und Führerschein auszuhändigen. Wichtig: Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen durchführen.


Für wen gilt die elektronische Autobahn-Maut ?
Camping-Urlauber, die mit einem schweren Wohnmobil (über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) nach Polen fahren, müssen die fällige Autobahn-Maut elektronisch begleichen. Die einfache Bezahlung an den Kassenhäuschen der Mautstellen ist nur für Fahrzeuge bis maximal 3,5 t möglich. Diese Regelung gilt seit Juli 2011. Da an den Grenzübergängen und Autobahnzufahrten häufig entsprechende Hinweisschilder fehlen, ist die Regelung bei Reisenden oft nicht bekannt. Wer mit einem Fahrzeug über 3,5 t nach Polen fährt und Autobahnen nutzen will, muss unbedingt ein elektronisches Gebührenerhebungsgerät, eine so genannte viaBOX, erwerben. Diese ähnelt in ihrer Funktion der bereits vor Jahren eingeführten österreichischen Go-Box.

 

Im Amt Gartz (Oder) finden auf Einladung von Amtsdirektor Frank Gotzmann regelmäßig zeit- und bedarfsgerecht öffentliche Informationsveranstaltungen und Bürgerforen zu aktuellen Themen statt.

 

Bild zur Meldung: Verhalten im Straßenverkehr in Polen